207 D Mercedes mit 65 als Zugmaschine

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Beitragvon uwenrue » Di, 26 Jan 2010, 0:25

Hoizfux hat geschrieben:wieso sonntagsfahrverbot?

für sportzwecke kannst ne ausnahmereglung beantragen!


Moin,

extra (kostenpflichtige!) Ausnahmegenehmigung ist gar nicht mehr nötig. Mit Baschluß der Länder-Verkehrsministerkonferenz (oder so ähnlich... :wink: ) von 2007 sind LKW bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen, wenn ein Wohnanhänger oder Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken gezogen wird.

"Offizielle" Quelle kann ich jetzt nicht angeben, steht aber so in diversen 4x4-Foren, war auch kürzlich erst wieder in der Oldtimer-Markt (oder -Praxis?) nachzulesen.

Hat der Zug-LKW allerdings über 3,5 t zGG, ja dann nimmt die Bürokratie ihren Lauf. :?

Gruß

Uwe
Autos, mit denen man in die Waschanlage fahren kann, sind doch irgendwie langweilig...
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Beitragvon michi m. » Di, 26 Jan 2010, 8:23

Nie und nimmer würde ich das Fahrzeug kaufen.
Mit ihm bist du auf der Autobahn definitiv ein LKW Bremser.
Und das nervt beim Fahren.
Vom Bergauffahren red ich gar nicht.
Da verzweifelst du.
Michi
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Beitragvon Hoizfux » Di, 26 Jan 2010, 8:33

uwenrue hat geschrieben:
Hoizfux hat geschrieben:wieso sonntagsfahrverbot?

für sportzwecke kannst ne ausnahmereglung beantragen!


Moin,

extra (kostenpflichtige!) Ausnahmegenehmigung ist gar nicht mehr nötig. Mit Baschluß der Länder-Verkehrsministerkonferenz (oder so ähnlich... :wink: ) von 2007 sind LKW bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen, wenn ein Wohnanhänger oder Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken gezogen wird.

"Offizielle" Quelle kann ich jetzt nicht angeben, steht aber so in diversen 4x4-Foren, war auch kürzlich erst wieder in der Oldtimer-Markt (oder -Praxis?) nachzulesen.

Hat der Zug-LKW allerdings über 3,5 t zGG, ja dann nimmt die Bürokratie ihren Lauf. :?

Gruß

Uwe


und warum wissen die bei uns im amt das nicht? kannst mal schaun ob du da nochmal was drüber findest?
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 26 Jan 2010, 10:19

uwenrue hat geschrieben: "Offizielle" Quelle kann ich jetzt nicht angeben, steht aber so in diversen 4x4-Foren, war auch kürzlich erst wieder in der Oldtimer-Markt (oder -Praxis?) nachzulesen.


Genau da liegt das Problem. Es ist wohl nicht überall so sondern wohl nur in paar Bundesländern.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon 4x4orca » Di, 26 Jan 2010, 13:10

Hallo,
das ding ist mit Sicherheit Sau-Langsam, aber

- der Motor ist ziemlich unverwüstlich
- wenn er günstig ist und keine Kohle für was schnelleres da ist
- technisch noch soweit i.o. ist
- er ist Steuer- und Unterhaltstechnisch interessant

Ein Bekannter hat auch mal ne Zeit lang einen gehabt. nen LJ hinten rein. Samurai auf nen Einachshänger hinten dran und ab gings an die Ardeche. Hat zwar gedauert, aber ohne den Wagen wärs nix geworden.

Auf der Autbahn, vor allem im Überholverbot für LKW's wirst du viele "Freunde" haben, aber Stau ist ja nur hinten doof....

Gruss
Sacha
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Beitragvon offroad4fun » Di, 26 Jan 2010, 13:52

Genau da liegt das Problem. Es ist wohl nicht überall so sondern wohl nur in paar Bundesländern.


letztens erst im PU-Forum darüber gesprochen.

Quelle (verlässlich??) ist hier z.B die Wikipeda:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot

* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

:arrow: Da der Beschluss der Verkehrsminister erst in wenigen Bundesländern umgesetzt worden ist, gelten diese Ausnahmen allerdings noch nicht bundeseinheitlich.


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Beitragvon BeniMog » Di, 26 Jan 2010, 16:19

Kaufen werde ich den Benz sicher nicht!
Ich bin zur Zeit mit meinem Hänger immer knapp über 100km,h auch mal 120 unterwegs auf der Autobahn und rumschleichen will ich nicht sondern auch mal ankommen!
Vielleicht ist das einfachste ich kaufe einfach noch ein gescheites Zelt das langt auch ist ja nur für Wochenende gedacht und nicht für langen Urlaub
das nehm ich e meinen Klappwohnwagen

und glaub sparsamer als mit meinen Sharan kann ich den Suzi e nicht Transportieren und darf 2 Tonnen ziehen mit denen er auch keinerlei Probleme hat :twisted:
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Beitragvon DLS-SAMURAI » Di, 26 Jan 2010, 19:11

Hy Benjamin.
Du dürftest sicherlich noch wissen dass ich am Anfang fürs Trial Fahren einen 308 mit Langer Pritsche hatte, Trotz Aufgedrehter Einspritzpumpe war das mit dem Suzi hinten drauf immer ein abenteuer an einem Berg.

Als ich nach Bramsche vor 2 Jahren gefahren bin hatte ich auch noch meinen Wohnwagen dran. Das war mit den paar Ps wirklich sch... zu Fahren.

Die geschichte hast du sicherlich mitbekommen mit der Polizei und Sonntagsfahrverbot usw...

Hab ein Schrieb vom ADAC Bekommen dass ich Fahren durfte.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.
Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-
oder Freizeitzwecken handelt; hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. In den anderen Fällen wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird der höhere Regelsatz verhängt. 

Waltraud Watzlawik
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München
Tel. 089/7676-2484, Fax 089/7676-8484
mailto:waltraud.watzlawik@adac.de
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Wenn du willst kann ich dir den Schrieb beim nächsten Trial mitbringen.

und mein Vw Bus den ich Jetzt gerade Als Womo und Zugmaschine fürs Trial habe ist mit 110 Ps gerade an der Grenze. Mfg Jan
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Beitragvon BeniMog » Di, 26 Jan 2010, 19:32

Stimmt das Theater bekam ich mit, darauf habe ich keine Lust den schrieb kannst du mir gerne mitbringen !

Das mit den 3,5 Tonnen ist interessant da 2 meiner Kumpels vor Jahren auch riesen Probleme hatten als wir nach Sarverne fuhren und sie ihre L 200 als Zugmaschine mit LKW Zulassung hatten

Und einig die ich kenne auch noch Geländewagen und nen Sprinter mit LKW Zulassung haben und am Wochenende gerne damit fahren würden

Gruß Beni
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Beitragvon DLS-SAMURAI » Di, 26 Jan 2010, 19:47

Ich kann dir den Schrieb gerne mitbringen, ist aber ein ganz heikles Thema.

Ich habe sehr lange rumgemacht und etliche Stunden beim Rechtsanwalt verbracht bis der Kreis Siegen die Anzeige wegen dem Sonntagsfahrverbot Fallen gelassen hat.

Aber Die Anzeige wegen dem Überholverbot für LKW hab ich trotzdem bekommen :cry:

Das wäre auch noch ein Thema auf das man aufpassen muss wenn man so rumfährt, denn ein Wohnmobil mit Anhänger gilt als Zug und Fällt auch unter §30 sodass man nicht Überholen darf wenn LKW Überholverbot Besteht [-X
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