207 D Mercedes mit 65 als Zugmaschine

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon uwenrue » Mi, 27 Jan 2010, 2:27

Hallo,

schaut mal hier:

http://www.rovergarage.de/download/Sont ... verbot.pdf

Wichtig ist, daß die Länderminister EINSTIMMIG beschlossen haben, somit dürfte die Regelung in ALLEN Bundesländern gelten.

Gruß

Uwe
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 27 Jan 2010, 8:06

uwenrue hat geschrieben:Wichtig ist, daß die Länderminister EINSTIMMIG beschlossen haben, somit dürfte die Regelung in ALLEN Bundesländern gelten.


Genau das ist eben nicht so, beschlossen heißt noch lange nicht umgesetzt. Das Schreiben von Dir gilt auch nur für NRW.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Hoizfux » Mi, 27 Jan 2010, 8:37

wenn bei uns in der gegend ein umritt ist steht danach die polizei da und kontrolliert jeden geländewagen mit pferdeanhänger ob er als lkw zugelassen ist..... (40euro plus 1 punkt fürn fahrer und ich glaub 200euro fürn halter)
also wirds in bayern noch nicht umgesetzt sein! und deshalb werden wir auch immernoch ausnahmegenehmigungen beantragen müssen..... :roll:

tolles vereinigtes deutschland......
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Beitragvon uwenrue » Mi, 27 Jan 2010, 12:45

muzmuzadi hat geschrieben:...Das Schreiben von Dir gilt auch nur für NRW.


Ja, schon klar. Aber es ist wenigstens schon mal was amtliches. Und eigentlich sollten ja Verkehrsregeln bundesweit einheitlich gelten... Sollten... :evil: :evil: :evil:

Gruß

Uwe
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 27 Jan 2010, 12:56

Genau wie mit vielen anderen Sachen: SOLLTEN!!

Einig Europa aber in D kann jedes Land machen was es will. :evil: :roll:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon DLS-SAMURAI » Mi, 27 Jan 2010, 13:37

Schaut euch den Bericht von Mir auf seite2 an, Dies ist der AKTUELLE Standpunkt auf das sich die Länder geeinigt haben.

Problem: Die Polizisten die mich aus dem Verkehr Gezogen haben wussten nichts davon.

Als ich dann Etwas Lauter wurde haben sie die Wache Angefunkt ob das strimme was ich gesagt hatte, dass ich Fahren durfte.

Der Nette Polizist am Andern ende vom Funk war zu Faul in der STVO Nachzuschlagen.

Resultat: Ich habe bis 10uhr auf nem Rastplatz stehen bleiben müssen.

Habe sofort als ich Daheim war beim ADAC Angerufen und Mir dieses Schreiben Schcicken lassen mit Stempel und Unterschrift.

Wenn mich die Netten Kollegen jetzt deswegen Anhalten zeige ich ihnen dieses Schreiben.
Und ich glaube nach dem Ganzen Theater kann ich dem Polizisten genau Erklären wann und was ich zu diesem Punkt Darf oder Nicht weil ich die Ganzen Paragaphen mittlerweile auswendig kenne.
Mfg.
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 27 Jan 2010, 13:49

DLS-SAMURAI hat geschrieben:. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.
Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-
oder Freizeitzwecken handelt;

Hier steht nur das es nicht geahndet wird und nicht das es überall erlaubt ist. Ab wann und wo es gilt steht nicht da.
hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt.

Und das heißt nicht es schon überall gültig ist bzw. anerkannt wird.

Also ist es nach wie vor keine richtig sichere Sache.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon DLS-SAMURAI » Mi, 27 Jan 2010, 14:11

Ja klar, Momentan ist es Nur in Bayern und in Nordreinwestfahlen zugelassen. zb: bei uns in Badenwürtemberg noch nicht.

wenn ich aber dem Polizisten den Schrieb vorleg und die Paragraphen sag ist er zu Faul Nachzuschlagen und lässt mich Fahren :-D

ist halt alles ne Verzwickte sache.

und das mit Sport und Freizeitzwecke ist auch nicht ohne,

Ich habe einen alten Pferdeanhänger wo der Suzuki genau Reinpasst, als ich ihn auf grüne Nummer zulassen wollte haben sie zu mir gesagt dass ich die Plane runtermachen müsste dass es dann offensichtlich von aussen ist dass da ein (Rennauto) Draufsteht.

Ich hab ihn jetzt normal angemeldet dass ich nicht so viele Scherereien damit hab.

Da werden ja mittlerweile alle paar Monate Gesetze geändert sodass man ja garnicht mehr durchblickt was da jetzt eigentlich zulässig ist :(

Wollte eigentlich als WOMO einen Chevy G20 Kaufen und als Konferenzfahzeug zulassen. Geht auch nicht mehr!

Hab Jetzt nen Vw T4 mit Aufstelldach usw. von Reimo, beim zulassen hatt ich auch Riesen Probleme.

Laut Schlüsselnummer usw.. war der T4 ein Passat mit 8 Sitzplätzen, Bei der auflastung hat da Jemand richtig Sch... gebaut. ](*,)

Solangsam hab ich mit den ganzen Paragraphen und der Zulassungsstelle Ehrlich gesagt die Schnauze voll. :fck:
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Beitragvon suuzuukii » So, 07 Feb 2010, 20:55

Das kenne ich mir ham se bei meinem T4 auch die WoMo-Zulassung aberkannt, wollten irgendwas von 1,7m Stehhöhe :twisted:

Na zahl ich halt PKW-Steuer, aber für die Versicherung bleibt er ein WoMo
und günstiger geht son Teil nich zu Versichern.
keine 300,-€ VK im Jahr :lol:
Man hat´s nicht leicht aber leicht hat´s einen
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