Hallo,
schaut mal hier:
http://www.rovergarage.de/download/Sont ... verbot.pdf
Wichtig ist, daß die Länderminister EINSTIMMIG beschlossen haben, somit dürfte die Regelung in ALLEN Bundesländern gelten.
Gruß
Uwe
uwenrue hat geschrieben:Wichtig ist, daß die Länderminister EINSTIMMIG beschlossen haben, somit dürfte die Regelung in ALLEN Bundesländern gelten.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
muzmuzadi hat geschrieben:...Das Schreiben von Dir gilt auch nur für NRW.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
DLS-SAMURAI hat geschrieben:. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.
Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-
oder Freizeitzwecken handelt;
hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
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