Naturschutzgebiet, Fahrgelände Würzburg

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Naturschutzgebiet, Fahrgelände Würzburg

Beitragvon OlafX » Mo, 05 Apr 2010, 10:57

Hallo,

dieses Thema gabs sicher schon öfter, habe aber bisher keine Antwort auf meine Frage finden können:

1. Ist das fahren auf frei zugänglichen, eindeutg befestigten (Schotter, Sand...) Wegen (keine Absperrung, keine Verbots-Schilder etc.) innerhalb eines ausgewiesenen Naturschutzgebietes (grünes Dreieck mit Adler) erlaubt?

2. Kennt jemand ein Fahrgelände in der Nähe von Würzburg?

Danke für Eure Antworten!
OlafX
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Re: Naturschutzgebiet, Fahrgelände Würzburg

Beitragvon muzmuzadi » Mo, 05 Apr 2010, 11:34

OlafX hat geschrieben:
1. Ist das fahren auf frei zugänglichen, eindeutg befestigten (Schotter, Sand...) Wegen (keine Absperrung, keine Verbots-Schilder etc.) innerhalb eines ausgewiesenen Naturschutzgebietes (grünes Dreieck mit Adler) erlaubt?


Ohne es ganz genau zu wissen würde ich sagen zu 99% nein. Ich würde mich dabei nicht erwischen lassen...
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Schrauberschäfchen » Mo, 05 Apr 2010, 11:34

In der Nähe von Würzburg gibt es keine Fahrgelände!
Das nächste ist Langenaltheim :?

Fahren im Naturschutzgebiet ist eine Ordnungswidrigkeit
Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.
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Beitragvon joh » Mi, 07 Apr 2010, 20:59

nix mach wo nix is :suzuki:
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Beitragvon muzmuzadi » Do, 08 Apr 2010, 19:10

In D ist es eigentlich umgedreht. Steht aber bei jedem Bundesland im Waldgesetz oder wie das so heißt.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Hoizfux » Do, 08 Apr 2010, 19:19

und wenn man mal ins waldgesetz rumliest wirds einen schlecht wenn man die strafen so sieht - da kann man beten das man nur ne anzeige bei der polizei bekommt......
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Beitragvon Schrauberschäfchen » Do, 08 Apr 2010, 19:53

Art. 52 (4) Bay. Naturschutzgesetz: Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
Nr. 2

auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,

Nr. 3

auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt,

Und Art. 53 gleiches Gesetz

Die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnenen oder erlangten oder die zu ihrer Begehung gebrauchten oder dazu bestimmten Gegenstände einschließlich der bei der Ordnungswidrigkeit verwendeten Verpackungs- und Beförderungsmittel können eingezogen werden. 2 Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht. 3 § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.
Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.
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Beitragvon grubber » Fr, 09 Apr 2010, 7:47

In D ist es eigentlich umgedreht. Steht aber bei jedem Bundesland im Waldgesetz oder wie das so heißt.


nur in niedersachsen ist es nicht umgedreht!
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Beitragvon joh » So, 11 Apr 2010, 19:05

Ich mach Holz da bekommst ne bescheinigung und kannst im Wald fahrn
nix mach wo nix is :suzuki:
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