Hallo Experten,
ich hätte da gern mal wieder ein Problem.
Ich kenne natürlich die entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung. (Und weiß auch, daß das eigentlich zurückgezogen wurde).
Es tauchen aber immer mal wieder Fahrzeuge (z.B. in der Bucht) auf, bei denen eingetragen sein soll, daß das Klappen der Frontscheibe erlaubt sei.
Nun meine Frage: Wie sieht denn eine solche Eintragung aus? Oder ist da einfach die Auflage "Frontscheibe muß hochgeklappt sein" gestrichen?
Und, weitere Frage: Hat vielleicht jemand einen Fahrzeugschein/Brief zu einen Samurai Santana, Bj. 1994, EG-Typgenehmigung G137, bei dem das Klappen der Frontscheibe erlaubt ist?
Gruß
Klaus