Frontbügel noch erlaubt?

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Beitragvon Schosch » Mo, 20 Nov 2006, 0:20

Wie siehts denn aus, wenn ich eine kopierte/ausgedruckte ABE hab, weil ich den Bügel gebraucht gekauft habe und es die Firma Haslbeck nicht mehr gibt? Wird die Kopie akzeptiert oder stellt sich die Rennleitung/TÜV da quer?

Gruß

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Beitragvon peci » Mo, 20 Nov 2006, 12:13

in oesterreich:
prinzipell sind mal alle dagegen, also du wirst keinen gutachter finden der dir ein positives gutachten ausstellt noch wirst du wem in der landesregierung finden der dir einen buegel eintraegt.

das gesetz besagt aber nicht dass rammbuegel verboten sind sondern nur dass es zu keiner verschlaechterung fuer fussgaenger bei anbauten kommen darf. sprich wenn du ein gutachten haettest dass dein rammbuegel eine verbesserung darstellt (weil halt speziell gebogen und die fussgaenger dadurch ueber die scheibe geschleudert werden oder weilst spezielle airbags in der ramme verbaut hast) dann koennt das durchgehn...

die eu auflagen beziehen sich uebrigens nur auf pkws unter 1.5t. ueber 1.5 tonnen gibt es eine ausnahmeregelung in der rammen erlaubt sind. die eintragung ist zwar auch nicht einfach (brauchst ein negativ bescheid von der landesregierung wenn sies nicht eintragen und mit dem kannst dann den staat klagen weil das nicht dem eu recht entspricht).

mein tip: ich hab noch keinen zuki gesehn wo nicht die original ramme im typenschein drin steht. sprich die ist typisiert und das koennens auch nicht im nachhinein rausnehmen. bau dir eine die aehnlich aussieht - dann kannst dich immer noch bloed stellen.
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Beitragvon DukeMaxl » Mo, 20 Nov 2006, 12:19

peci hat geschrieben: mein tip: ich hab noch keinen zuki gesehn wo nicht die original ramme im typenschein drin steht. sprich die ist typisiert und das koennens auch nicht im nachhinein rausnehmen. bau dir eine die aehnlich aussieht - dann kannst dich immer noch bloed stellen.


ähm i will ma ja ka neue bauen, hab eh dir orig. drauf. aber i find die net im typnschein ...
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Beitragvon gargamel1985 » Mo, 20 Nov 2006, 12:56

also ich sag mal wie das bei mir ist.

ich hab ja erst vor 2 wochen meinen 413er angemeldet und da steht im typenschein drinnen dass "wahlweise" ein integralfrontschutzbügel (ist laut zeichnung aber ein genz anderer als der normale rammbügel), 225/75er, schwellerschutz, dachreling, kotflügelverbreiterungen, etc. eingetragen werden kann.

ich hab das im typenschein gesehen und mir gedacht: super das lasse ich gleich beim anmelden in die zulassung reinschreiben wenn es eh schon im typenschein drinnen steht. => falsch gedacht. dieses kleine wörtchen "wahlweise" heist nämlich dass man die ganzen sachen wahlweise typisieren lassen kann.
mal sehen ob da heuer noch einfach bei der BH eintragen lassen kann ohne dass ich das auto vorführe. mit vorführen ist es wohl nicht ratsam wenn es nicht der richtige bügel ist, ich kein gültiges pickerl hab und noch ein BL eingebaut ist den man nicht typisieren kann.

wenn es nicht klappt hab ich immer noch 2 optionen:


1. ich fahre ohne bügel
2. ich stelle mich dumm (mein favorit) :-D

lg berni
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Beitragvon peci » Mo, 20 Nov 2006, 13:06

falsch. wenn er eingetragen ist ist er eingetragen. wahlweise heisst nur dass du auch ohne fahren darfst - sprich wenn da nicht wahlweise stehn wuerde dann muss der buegel oben sein...

da hat dir wer einen scheiss erzaehlt (wahrscheinlich jemand der nicht will dass du einen rammbuegel oben hast).
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Beitragvon DukeMaxl » Mo, 20 Nov 2006, 13:16

gut dann hab i noch eine frage:

bei mir steht im typenschein:

... Wesentliche Abweichungen von den üblichen Bauarten:
Wahlweise Freilaufnaben an den Vorderrädern
Wahlweise seitlicher Rammschutz
Wahlweise Gepäckträger

und auf der Zeichnung, also darstellung vom auto sieht man den rammschutz und unterfahrschutz, da steht dabei "wahlweise unterfahrschutz bzw. weahlweise ausfürhung R" beim Rammschutz und dann bei der anhängevorrichtung "wahlweise ausführung x" und beim dachträger ""wahlweise ausführung dachträger"

was sagt ma des? oder soll i den öamtc fragen???
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Beitragvon Off Road Blubber » Mo, 20 Nov 2006, 15:58

Das mit dem Bügel ist ja son ding...
Ich hab einen Rammschutz.Ich hab die Eintragung. Aber ich hab keine Bezeichnung mehr auf dem Rammschutz stehen...was nu?

Das war nur son Aufkleber und der ist beim Waschen jetzt abgegangen.
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Beitragvon gargamel1985 » Mo, 20 Nov 2006, 16:07

bei dieser besch.... österreichischen bürokratie blick ich einfach nicht durch. ich geh nächste woche einfach mal auf meine zuständige BH und stell so einen typen zurede dann weiß ich wenigstens genau was sache ist.

@ peci: ich glaub nicht dass mir der absichtlich einen scheiss erzählt hat, das war mein versicherungsvertreter (ein pers. freund von meinem vater) der mir auch das mit dem umschreiben der farbe gleich beim anmelden gemacht hat. glaub nicht dass der was dagegen hat wenn ich einen rammbügel draufbaue.
zuerst dachte ich er hat es vergessen in die zulassung reinzuschreiben, und wie ich ihn darauf angesprochen habe hat er sich hat er gemeint dass er das nicht reinschreiben darf.


wie auch immer, ich werd euch informieren sobald ich eine amtliche aussage zu dieser causa habe.

lg berni
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Beitragvon sulzdibach » Mo, 20 Nov 2006, 16:07

Mir baut der Suzi Schrauber am Mittwoch so ein Teil an. Und das würde er bestimmt nicht machen, wenn es nicht mehr erlaubt wäre und er TÜV was dagegen hätte.
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Beitragvon peci » Mo, 20 Nov 2006, 16:08

einfach neuen ausdrucken und draufpicken.
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