Kannst ja noch einen Link zu diesem Thread in der Marktplatz-Anzeige mit einfügen damit man auch weiß worum es geht.
sorry, aber gibt es für das ding nen gutachten???
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die rechtliche Lage erklärt sich wie folgt:
- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen.
- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden.
- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden.
- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem zGM < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.
In Ihrem Fall bedeutet dies:
- Liegt bei Ihnen eine richtige ABE mit Bundesadler und ABE-Nr. vor und darin wird keine Änderungsabnahme gefordert: Ihr Fahrzeug kann mit Frontschutzbügel ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren betrieben werden.
- Liegt für Ihren Frontschutzbügel als Gutachten ein Teilegutachten vor, muss Ihr Fahrzeug eine Erstzulassung bis spätestens 31.05.2008 besitzen; ansonsten darf der Frontschutzbügel nicht montiert werden.
- Besitzt der Frontschutzbügel eine EG-Teilebetriebserlaubnis (Beispiel: e1*2005/66*00023*00), kann dieser ohne Eintragung am Fahrzeug verwendet werden, wenn der Frontschutzbügel für das Fahrzeug explizit genehmigt ist.
R.
Zurück zu Offroad & 4x4 Forum
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot]