Kostenrechnung etc.

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Kostenrechnung etc.

Beitragvon vertico » Do, 22 Jun 2006, 14:04

Tag zusammen,

ich habe feststellen muessen, dass der TC zum "spielen" nicht so
richtig geeignet ist. Ausserdem muss ich ehrlich zugeben, dass er mir
noch etwas zu schade ist, falls mal was passieren sollte.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mir ein Spielzeug zuzulegen.

Bevor ich mich aber endgueltig entscheide moechte ich noch ein paar Sachen
klaeren.

Der erste Gedanke war, dass mein Spielzeug nicht angemeldet werden
soll, damit ich mir Versicherung und Steuer sparen kann.
Nachteil: ich brauche immer einen Anhaenger und kann nur auf abgesperrten Gelaenden fahren.
Und dann wahrscheinlich nicht mal auf allen, oder?
Und an Roadbooktouren koennte ich auch nicht teilnehmen :(
Und das Fahrzeug muss auf Privatgelaende oder in einer Garage stehen.

Vorteil: ich koennte alles verbauen ohne das sich dafuer ein TueV interessiert...

Auf der anderen Seite, welche Kosten kommen auf mich zu:

Steuer, vielleicht reicht die LKW-Zulassung? Aber dann ist wieder kein
Fahren am Wochenende moeglich, oder?
Versicherung, da muesste ich mal nach der Zweitwagenregelung bei meiner
schauen oder kennt jemand eine besonders guenstige Versicherung fuer
die Suzis?

Dritte Moeglichkeit waere ja noch eine "rote Nummer", aber dazu weiss
ich leider garnichts.

Alles andere duerfte ja unabhaengig von angemeldet oder nicht sein, oder?

Ansonsten sind ja wohl die Samurais ab '90 in der Steuer die guenstigste
Alternative, oder?

Habe ich noch was vergessen? Habt ihr noch andere Tips?
Bin fuer jeden Tip oder Hinweis dankbar

Bis bald,

vertico ( Alex )
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Beitragvon kurt (eljot ) » Do, 22 Jun 2006, 15:10

nim nen samurai der is in der steuer schon günstiger , versciherung is er normalerweise in der typenklasse 12- 13 das sollte auch noch günstg genug sein oder .
lkw zulassung lohnt sich beim suzuki net weil du dann mehr versicherung zahlst ( sonntag darfst du nur net mit hänger am suzi fahren wenn er als lkw zugelassen ist )
rote nummer lohnt sich bei nur einemauto auch net.
mfg kurt
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Beitragvon Hoizfux » Do, 22 Jun 2006, 17:42

sonntag darfst fahren, wennst unter 7,5tonnen bist!
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Beitragvon FlyingOtto » Do, 22 Jun 2006, 19:36

Hoizfux hat recht. LKW-Sonntagsfahrverbot gilt nur über 7,5 to.

Aber wie will man den Suzi als LKW angemeldet kriegen? Geht meines Wissens nicht mehr, da nicht mehr als 50% der Grundfläche für Gütertransport gedacht sind. Außerdem wäre es bis 1 to Nutzlast: Die sog. "Sprinter-Klasse" = Sauteure Versicherung.

Meld ihn als PKW mit Saisonkennzeichen an! Ich zahl 71,- Versicherung im 1/4 Jahr und 200,- Steuern im 1/1 Jahr. Für einen 92er mit Kat und 1,3 Litern. Ich bin bei der Allianz mit nur Haftpflicht und 45%.

Rote Nummer geht mal garnicht. Die sog. 07er gilt ab 20 Jahren und entsprechenden Vorraussetzungen fürs Auto, die je nach Zulassungsbereich unterschiedlich sind (erhaltenswertes technisches Kulturgut). Außerdem ernorme Einschränkungen in der erlaubten Verwendung (Überführungs- und Einstellfahrten, Fahrten zu Treffen, Fahrtenbuch etc.). Und das Beste: ab 2007 Mindestalter 30 Jahre!!!

http://www.deuvet.de/07/start.htm
Schönen Gruß, FlyingOtto
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Beitragvon Offroadgaudi » Do, 22 Jun 2006, 21:07

Hallo, ich zahl für meinen 410er im Monat 18,00 Euro also im Jahr 216 Euro glaub so 85% als Zweitwagen, an Steuern bin ich bei rund 240 Euro sind im Jahr 456 Euro, find ich is in Ordnung na ja ohne Kat eben aber da gibts ja auch Samurai und so mit G Kat.

cu
Markus
www.4x4paartalteam.de

Bei manchen ist der Kopf eine Sicherungskopie des Hinterns.
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Beitragvon Hoizfux » Do, 22 Jun 2006, 22:11

das mit lkw geländewagen habens doch gestrichen???

ich zahl im jahr 330Euro steuer und versicherung (haftpflicht und 65%)! 8)
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 23 Jun 2006, 20:49

Zum Thema Sonntagsfahrverbot noch:

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1 a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),

2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),
Reformationstag (31. Oktober),jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
1. und 2. Weihnachtstag.




Anmerkung:

Entscheidend für die Frage des Sonntagsfahrverbotes ist, bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, immer die Eintragung im Fahrzeugschein unter der Ziffer 1. Ist dort "Lastkraftwagen" oder "LKW" eingetragen, fallen diese Fahrzeuge unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen oder einen Anhänger ziehen.[/color]
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).

Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 46 StVO können in bestimmten Einzelfällen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.

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Aktuelle Meldungen
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Jahresbericht 2005 der BAG -Marktbeobachtung

[color=darkred]Das heißt jedes Fahrzeug mit LKW-Zulassung und Hänger darf sonntags nicht fahren, auch ein Samu mit LKW nicht. Nur ein Minisattel mit 7,49 t zulGG. fällt nicht drunter
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon vertico » Mo, 26 Jun 2006, 18:41

Ah meine Augen ;)

Ok, dann ist das mit der LKW Zulassung eine schlechte Idee.

Verkauft denn jemand einen guenstigen Suzi, der schon was hoeher
auf den Raedern steht?
Wuerdet ihr euch welche bei Ebay schiessen?

Da naemlich gerade ein schoener kleiner Big Foot drin :)
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Beitragvon Hoizfux » Mo, 26 Jun 2006, 18:48

Muss mal halt anschauen - blind würd ich nie ein auto auf ebay kaufen!
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Beitragvon FlyingOtto » Mo, 26 Jun 2006, 18:53

Also ich würde mehr Wert auf einen guten technischen Zustand legen, als auf Fahrwerk und Räder.

Letzteres ist eine kalkulierbare Größe, die Technik eher nicht. Was ich jetzt noch alles an Verschleiß- und Ersatzteilen sowie Karrosseriearbeiten vor mit hab...?! Puh, das wird noch ´n Stiefel geben.
Das Fahrwerk kommt ganz zum Schluss bei mir.
Schönen Gruß, FlyingOtto
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