Laut EU Gesetz müsste man ein Auto was bereits in einem anderen EU-Land in der Form angemeldet wurde auch in jedem anderen EU-Land angemeldet bekommen. Man muss halt nur einen gültigen Anmeldeschein vorlegen wo alles drauf belegt ist.
hier hab ich mich mal von jemanden der wirklich viel ahnung hat - stundenlang aufklären lassen ...
gemerkt hab ich mir aber leider fast gar nichts ...
aber ungefähr: jedes auto welches in einem anderen eu land bereits angemeldet war - muss in jedem anderen eu land auch angemeldet werden können ... also auch wagen - die nicht mehr den aktuellen vorschriften entsprechen ...
entscheidend hier ist aber wie das auto damals angemeldet wurde - und hier gehts dann in die feinheiten
... ungefähr: einzelgenehmigungen - keine chance, sonder-typisierungen - kommt drauf an - wenn sie den damaligen vorschriften der stvo entsprachen usw. dann müsste es möglich sein ...
aber im endeffekt - was unterm strich rauskam - streuben sich die beamten bei uns auch bei 90% der fahrzeuge, die sie Eu-rechtlich eigentlich zulassen müssten, also da müsste man halt dann halt ansetzen ...
aber ohne da wirklich die paragraphe auswendig runterleiern zu können - hat da unsereiner eh keine chance ...
aber - ich werds demnächst selbst mal in angriff nehmen - hab selber einen "deutschen" mit 31" usw in der scheune stehen - der auf die anmeldung wartet .. (wenn ich ihn endlich nur herrichten würd ...)
lg thomas