Eintragungspflicht Winde

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Eintragungspflicht Winde

Beitragvon grubber » Do, 06 Sep 2007, 13:19

weiss das jemand?
jeder sagt da was anderes...
ist die winde immer eintragungspflichtig- oder nur wenn sie die aussenmaße verändert... oder wann?
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Beitragvon traildriver » Do, 06 Sep 2007, 18:45

Also meine steht über und ist eingetragen,bin da gerne auf der sicheren Seite da ich jeden Tag ca 8o km fahre!
Ich weiss wie Erde schmeckt!
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Beitragvon Tennisanlage » Do, 06 Sep 2007, 19:22

Meine steht nicht bei der Ramme raus und ist nicht eingetragen, wie´s rechtlich aussieht seh ich spätestens im November :oops:
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Beitragvon 3 Takter » Mi, 10 Okt 2007, 2:26

Hallo

habe das gleich Spiel vor Zwei Monaten durchgemacht.
meine Winde verlängert das Fahrzeug um ca 20cm.
Der Prüfer sagte es ist nicht Pflicht die Winde eintragen zu lassen.
habe es doch machen lassen weil wenn du in eine Polizeikontrolle kommst und die da vielleicht nicht Bescheid wissen du nur sinnlosen ärger bekommst also besser ist, aber musst nicht.
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Beitragvon samusuzi » Mi, 10 Okt 2007, 11:21

...Situation in Österreich:

Der Einbau der Winde ist eine Veränderung am Fahrzeug, welche auf jeden Fall typisiert werden muss (egal ob verdeckt oder nicht)...

Beim Pickerl darf es grundsätzlich allerdings kein Problem sein, wenn die Winde verdeckt eingebaut ist und nicht typisiert ist. Letztlich liegt das aber im Ermessen des Prüfers.

Bei nicht typisierter Winde darf halt Nichts passieren (hier speziell Personenschaden), weil sonst gibt's dann wirklich Probleme (kein Versicherungsschutz,etc...).

Ist halt immer die Frage, was man mit dem Auto machen möchte:

Ich fahre mit meinem Samu so gut wie nicht mehr auf der Straße, benötige jedoch das Pickerl für diverse Allrad- Veranstaltungen und auch auf Fahrgeländen, wo nur angemeldete Fahrzeuge erlaubt sind...

lg Michael
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Beitragvon blochbert » Fr, 12 Okt 2007, 21:04

Bei mir steht sie auch nicht übers Fahrzeug, wie schauts da aus?
Walter Röhrl: Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
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Beitragvon Juni » Di, 01 Mai 2012, 20:40

Mal die schlafende Hunde wieder wecken...

Wer kann denn dem Blochbert seine Frage plausibel erklären?

Meine Winde steht vorne nicht raus und das Windenseilfenster ist noch 1,5cm hinter dem originalem Bügel vorne.

Habe beim Tüv mal gefragt und die wollen Unterlagen über die Winde und dem Fahrzeug. :roll:

Ich werde einfach mal zu nem anderen Tüv fahren und dann fragen bzw. da meinen Samurai zeigen.

Gruß
Aufbau von meinem Samurai...

http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=27528

"Früher hab ich Sterne geklaut...
--> ...Heute fahre ich selbst so eine Kackkarre"
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Beitragvon Offroad Events » Di, 01 Mai 2012, 20:52

Aussage meines TÜV Prüfers: Wenn die Winde die Fahrzeugmaße nicht verändert ist sie, in D, nicht eintragungspflichtig. Steht sie über müssen die veränderten Fahrzeugabmessungen eingetragen werden, FALLS sie über den Maßen im Fzg Schein liegen. Hier ist oftmals Länge von-bis, z.B. Ersatzrad oder ohne, eingetragen. Einziges Problem könnte die Vorderachslast beim Samurai werden, die ist ab Werk nicht gerade großzügig bemessen.
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