EInachsanhänger selber bauen

Fahrwerke, Federn, Shakel, Dämpfer, ...

EInachsanhänger selber bauen

Beitragvon Schrotti-Ks » So, 02 Mär 2008, 3:09

So ich tipp mal den Kram komplett ab ...

Dach- und Heckpackträger reichen für Ihre Transporte häufig nicht aus - jetzt soll endlich ein
Anhänger her. Wenn Sie zu einem Einachsanhänger der Marke Eigenbau greifen, dann sind
enige Faustregel zu beachten. Damit Ihre Arbeit und Mühe mit der Betriebserlaubnis belohnt
werden. Die Experten des Tüv Süddeutschland informieren Sie auch darüber, in welchen
Fällen der Anhänger zulassungsplichtig ist.

Die wichtigesten Bau - und Ausrüstungsvorschriften sind in dieser Info-Schrift zusammengestellt.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Experten an den TÜV Service
Centern zur Verfügung.

Welches sind die wesentlichen Bauteile des Anhängers

* Achse mit Bereifung.
* Zugrohr ( Bauartgenehmigung erforderlich, wenn sie nicht teil des Rahmen sind ) mit
(Zugkugel-) Kupplung.
* Aufbau.
* lichtechnische Einrichtungen.
Bei gebremsten Anhängern zusätzlich erforderlich:
* Auflaufeinrichtung und Radbremse

Alle diese Bauteile - die lichtechnischen Einrichtungen ausgenommen - müssen für das
vorgesehene zu-lässige Gesamtgewicht des Anhängers geeignet sein.
Außer Achse, Aufbau und Radbremse müssen alle Teile in amtl.genehmigter Bauart ausgeführt
sein ( erkennbar an 3-periodiger Wellenlinie mit Buchstaben und Zahl z.B. M2551 oder am E-
Prüfzeichen).
Für die Achse muß vom Hersteller ein Nachweis über deren Tragfähigkeit vorgelegt werden.

Wie groß darf der Anhänger höchstens sein ?

* Länge : 12 m
* Breite : 2,55 m
* Höhe : 4 m

Das Fahrgestell:

Die Verbindung von Achsen und Zugrohr erfolgt mit passender Klemschelle ( für alle
Durchmesserkombinationen erhältlich).

Die Einpresstiefe der Felge soll genügend seitlichen Abstand des Reifens zum Aufbau
gewährleisten.

Bei gebremsten Anhängern ist durch eine Zuordnungsberechnung nachzuweisen, daß
Auflaufvorrichtung, Ãœbertragungseinrichtung und Radbremse bei dem zul.
Gesamtgewicht und der vorhandenen Bereifung aufeinander abgestimmt sind.

Wenn der Anhänger nachweißlich vor 1991 gebaut wurde, ist eine Berechnung gegen Gebühr
beim TÜV möglich. Ansonsten sind vom Hersteller des Anhängers oder vom Hersteller der
Bremsanlage Berechnungsunterlagen nach EG-Richtlinien erforderlich.

Der Aufbau

Die Verbindung von Fahrgestell und Aufbau erfolgt

* an den Auflageböcken der Achse und
* am Auflagebock des Zugrohres.

Diese Krafteinleitungspunkte sind am Aufbau entsprechend der Belastung zu dimensionieren.

Dabei ist zu beachten:

Die größte Stützlänge, d.h. der Abstand Mitte Kugelkopf bis Mitte Auflagebock, bei gebremsten
Anhängern mit ausgezogener Auflaufeinrichtung, ist abhängig von der Bauart und der
Ausführung des Zugrohrs für das jeweilige zul. Gesamtgewicht ( Diagramm evt.bei
Zugrorkauf aushändigen lassen).

Der Aufbau wird mit dem Auflagebock am Zugrohr am besten mit einer Klemmschelle befestigt.
Er darf auch geschweißt sein, jedoch nur seitlich in der neutralen Biegezone des Zugrohres.

Der Aufbau ist desweiteren so am Fahrgestell anzubringen, daß eine ausreichende Stützlast an
der Kugelkupplung erreicht wird. Ausreichend ist üblicherweise ein Vormaß ( Mitte Ladelfläche
vor Radmitte von 50 bis 80mm

Bild

Der Aufbau und der gesamten Anhänger sind so zu fertigen, daß keine scharfen Kanten bzw.
scharfkantigen Teile ( wie Schraubenüberstände und dergleichen) vorhanden sind oder
überstehen. Bordwände und Bordwandklappen sind so zu fertigen, daß Fugen so klein wie
möglich gehalten werden. Die Bereifung ist durch Kotflügel abzudecken, die vorn und hinten
höchstens 150mm über der Radmitte liegen dürfen und die gesamte Laufflächenbreite des Reifens überdecken.

Lichtechnische Einrichtungen und Kennzeichen:

* 2 dreieckige rote Rückstrahler ( höchstens 900mm über der Fahrbahn ). 2 rote
Schlußleuchten ( mindestens 350mm und höchsens 1500mm über der Fahrbahn), jeweils nicht
weiter als 400mm vom Fahrzeugumriß entfernt.
* 2 Bremsleuchten für rotes licht und 2 gelbe Fahrtrichtungsanzeiger ( hier empfiehlt sich die
Leuchteinheit Brems - und Schlußleuchten mit Fahrtrichtungsanzeiger).
* Nebelschlußleuchten ( 100 mm vom Bremslicht entfernt, mindestens 250 mm und höchstens
1000 mm über der Fahrbahn), zweite Nebelschlußleuchte möglich.
* ein Amtliches Kennzeichen mit zugehöriger Beleuchtung ist vorgeschrieben
( Kennzeichenunterkante min. 300 mm, - oberkannte höchstens 1200mm über der Fahrbahn).
Der Anbau der Kennseichenbeleuchtung hat nach der Anbauanweißung zu erfolgen, damit
die Ausleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
* an den Fahrzeuglängseiten sind gelbe Rückstrahler erforderlich ( nicht höher als 900 mm,
von vorne max. 3000 mm, von hinten max. 1000 mm entfernt. Abstand untereinander max.
3000 mm, einer muß jedoch immer im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge sein).
* Anhänger mit einer Länge von mehr als 6 m müssen an den Längsseitenmit nach der Seite
wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sein. Die hintere
Seitenmarkierungsleuchte darf auch rot sein, wenn sie mit der Schluß-, Brems- oder
Nebelschlußleuchte kombiniert ist.
* Umrißleuchten sind zulässig ab 1800 mm Gesamtbreite, erforderlich bei einer Gesamtbreite
über 2100 mm.
Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche
Bremsleuchten und zu - sätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen
angebracht werden ( z.B. Bordwand). Das gilt nicht für abnehmbare lichtechnische
Einrichtungen. Die lichttechnischen Einrichtungen und ds Kennzeichen sind so weit wie
möglich am hintersten Fahrzeugende anzubringen, um ihre geometrische Sichtbarkeit nicht zu
beeinträchtigen.

Bild

Ragt der Anhänger seitlich mehr als 400 mm über die Begrenzungsleuchtendes vorgesehenen
Zugfahrzeuges hinaus, so sind auch nach vorne wirkende Begrenzungsleuchten für weißes
Licht erforderlich.

Weitere Hinweise für gebremste Anhänger

* Ab 750kg zulässigem Gesamtgewicht muß der Anhänger eine eigene Bremse haben,
* Schweißen am Bremsgestänge ist unzulässig,
* Einstellschrauben sind zu kontern,
* Gegehalterungen der Bowdenzüge ausreichend dimensionieren,
* für Bremsgestänge und Bowdenzüge Halterungen gegen Durchhängen vorsehen,
* Einstellung der Auflaufeinrichtung nach Herstellervorschrift ( Wegreserve bei auflaufen,
gleichmäßige Bremswirkung),
* Abreißbremseil nicht vergessen !

Weitere Ausrüstungen:

Es wird empfohlen, auf oder in der Nähe des Zugrohres ein Stützlastschild anzubringen.
( Mindest-Stützlast 4% des Anhängergewichts oder nicht mehr als 25kg ) Für Anhänger mit über
750 kg zul. Gesamtgewicht sind am Fahrzeugin Halterungen angebrachte Unterlegkeile
erforderlich.

Zuletzt benötigen Sie noch das Fabrikschild, das rechts vorne Seitlich über oder neben der Fahrgestellnummer ( die auch im Rahmen des Aufbaus eingeschlagen wird ) anzubringen ist.
Das Fabrikschild enthält folgende Angaben:

* Hersteller: z.B. H.Meier, Regensburg
* Typ : vom Hersteller frei wählbar,
* Fahrgestellnummer : wird von der Prüfstelle gegen Gebühr zugeteilt,
* Achslast hinten :z.B. 800Kg
* Zul. Gesamtgewicht: z.B. 800kg.

Bei Zulassungfreien Anhängern ist auch das Baujahr anzugeben.

Bevor Sie dann den Anhänger zur Begutachtung bei der Technischen Prüfstelle vorfahren,
benötigen Sie von der zuständigen Zulassungstelle einen leeren Fahrzeugbrief. Da nicht bei
jeder Prüfstelle die Möglichkeit der Begutachtung von Neufahrzeugen geboten werden kann und
auch eine Waage nicht überall vorhanden ist, empfiehlt sich ein telefonischer anruf bei Ihrer
Prüfstelle.

Na noch fragen ?????
Schrotti-Ks
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Beitragvon JOE gs40xf » Di, 18 Mär 2008, 13:08

1ne Frage hätt ich noch. Wer is dann der Hersteller von dem Anhänger wenn ein Blanko-Brief vorhanden ist. Ich hab mal gehört daß man sich selbst eintragen lassen kann oder bezieht sich das auf den Hersteller der Teile

Ich fahr SUZUKI und was ist eure Ausrede?
JOE gs40xf
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Beitragvon Tennisanlage » Di, 18 Mär 2008, 14:54

Da wirst Du selber als Hersteller eingetragen :wink:
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