Überrollbügel

Ihr wollt uns an euren Umbauten o.ä. teilhaben lassen??
... dann hier rein damit!

Überrollbügel

Beitragvon BlueMax » Di, 12 Sep 2006, 20:14

Hay zusammen.

Bin am überlegen ob Ich mir einen Ü-Bügel bastel. :)
Ich weiss nur noch nicht genau wie :?: .
Hab zwar das Trägersys. von Suzuki ( A-Säule Türschanier- über B-Säüle nach hinten und dann an die Anhängekupplung seitlich)
aber als Schuzt nicht gerade ausreichen ::meinung:: .

Also dachte Ich einfach: Bau dir was richtiges.

habt Ihr Ü-Bügel drinn und welche Art und Weise?? Brauche input (Infos- Bilder)??

Soll Praktisch sein, vielleicht zum rausnehmen?? Schraubbar??

Zeigt Was Ihr habt :!: :!: :!: :!: :!: :!:

Danke für die Pic`s
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Beitragvon nowayray » Mi, 13 Sep 2006, 8:27

Wenn du Zugang zu Schweissgerät und Flex hast, dann bau dir was Vernünftiges und vergess den Suzukigepäckträger. Ich kann Innenliegend empfehlen, in meiner Geländesuze habe ich einen kompletten Käfig und in meiner Alltagssuze einen stabilen Überrollbügel. Beide aus normalem "Eisenrohr" aus dem Eisenfachhandel, ist billig und es gibt alle benötigten (falls man keine Rohrbiegemaschine hat) Bögen zu kaufen. Dort gibt es Heizungsrohre und sogennantes Konstruktionsrohr, letzteres ist dünnwandiger.
Meine ersten Überrollbügel habe ich immer schraubbar und mehrteilig gebaut (sehr aufwändig). Mittlerweile baue ich sie aus einem Stück und schraube sie am Fahrzeug mit Gegenplatten fest. Bei einem Fahrzeugwechsel ist der Aus und Umbau nur minimal grösser. Falls du mehr Info brauchst dann guckst du hier: www.vdgv.de dort findest du unter Regelwerk eine PDF-Datei zum Download und dort ist es sehr schön beschrieben wie ein Überrollbügel/Käfig aussehen sollte.

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Beitragvon Norbert » Mi, 13 Sep 2006, 10:58

Sers,

da sind ein paar Anregungen drin:
http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=1270

Gruss,

Norbert
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Beitragvon nowayray » Mi, 13 Sep 2006, 16:09

Nachdem es immer wieder Überollkäfige gibt die zwar eventuell "cool" aussehen aber im Falle eines Falles oft nicht das halten was sie sollten anbei die Beschreibung wie es der Verband Deutscher Geländewagen, kurz VDGV vorschreibt. Vor allem Biegungen die nicht zwingend erforderlich sind und andere Schwachstellen sind unbedingt zu vermeiden, ebenso halte ich es für selbstverständlich den Überrollbügel/Käfig durch die Karrosserie hindurch am Rahmen abzustützen und nicht einfach irgendwo an der Karosserie "anzubasteln". Und noch eines dazu, ich bin der Meinung das ein Überrollkäfig der ausserhalb einer Veranstaltung genutzt wird mindestens selbigen Anforderungen entsprechen sollte, eher sogar besser sein sollte. Denn im Wettbewerb hat man immer im Notfall einen Streckenkommisar oder Zuschauer die einen aus der Kiste holen....


VDGV hat geschrieben:
3.2.11 Ãœberrollvorrichtungen
3.2.11.1 In der Klassen 0 und S ist für offene Fahrzeuge mindestens ein Überrollbügel vorgeschrieben.
Serienmäßige vorhandene Überrollbügel dürfen nicht verändert werden. Originale Rohrbügel dürfen unter
Beibehaltung der originalen Außenabmessungen ersetzt werden (siehe 3.2.11.3). Fahrzeuge ohne
Überrollbügel müssen nachträglich eine solche Einrichtung einbauen. Dieser hat mindestens wie folgt
auszusehen: Hauptbügel, Abstützung nach hinten und hierin eine diagonale Verstrebung. Dieser Bügel wird
auch für alle anderen Fahrzeuge dieser Gruppen empfohlen.
Zusätzlich müssen offene Fahrzeuge mit einem freistehenden Scheibenrahmen durch einen A-Bügel ergänzt
werden. Wenn der A-Bügel mit der Karosserie verschraubt ist, so muß dieser mit zwei Streben im
Dachbereich mit dem Hauptbügel verbunden sein. Ist der A-Bügel nicht mit der Karosserie verschraubt, dann
sind zwei zusätzliche Diagonalstreben vom Fußpunkt des A-Bügels bis etwa auf die Höhe der unbelasteten
Sitzfläche am B-Bügel zu befestigen. Diese beiden Diagonalstreben können an den Befestigungspunkten der
A bzw. B-Bügel auch verschraubt werden. Für alle zuvor genannten Schraubverbindungen sind Schrauben
der Dimension M 12 und der Härte G 12 erforderlich. Alternativ zu den Lösbaren Verbindungen können alle
Vervindungsstellen auch verschweißt werden.
3.2.11.2 In den Klassen M und P muss ein Überrollkäfig mit je zwei diagonalen Abstützungen zwischen der
Verbindung der beiden Hauptbügel und der Abstützung nach hinten eingebaut sein. Empfohlen in den
Klassen O und S.
3.2.11.3 Für nicht serienmäßige Konstruktionen ist die Mindestdimension 38 x 2,5 mm oder 40 X 2,0 mm
einzuhalten. Es sind ausschließlich Konstruktionen aus Stahl zulässig.
Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte,
die eine Mindestfläche von min. 100cm² haben muss, verstärkt werden. Die Stahlplatte muss an der
Karosserie verschraubt oder verschweißt sein. Beim Verschrauben muss mit einer ebenfalls 100cm² große
Gegenplatte gearbeitet werden. Die Platte muss mit mindestens 4 Schrauben der Größe M8, mindestens ISO
Norm 8.8, durch die Karosserie verschraubt sein.
Bei Fahrzeugen mit Kunststoffkarosserie muss der Bügel / Käfig am Rahmen befestigt werden.

3.2.11.4 Die Fläche zwischen A-und B-Bügel (Fahrgastzelle, gedacht als „Dach“) muss mit einer Stahlplatte
mit min. 2 mm oder einer Aluminiumplatte mit min. 3 mm Stärke abgedeckt werden. Diese muss an min. 4
Punkten verschraubt (Größe M8, ISO Norm 8.8 ) oder verschweißt sein (mindestens vier Schweißnähte á
5cm).
3.2.11.5 Definitionen:
Hauptbügel oder B-Bügel: Struktur, bestehend aus einem fast senkrechten Rahmen oder Verbindung, die
quer durch das Fahrzeug direkt hinter den Vordersitzen angebracht ist. Bei der Konstruktion ist darauf zu
achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schulter innerhalb der Bügelaußenmaße liegen.
A-Bügel: ähnlich wie der Hauptbügel aber er folgt den äußeren Windschutzscheibenträgern, sowie der oberen
Kante der Windschutzscheibe.

Diagonalstrebe:
a) Rohr, das von einem der höchsten Punkte des Hauptbügels zur anderen Seite des A-Bügels
verläuft,
b) Rohr, das in der Verstrebung nach hinten von einer Strebe unten zur gegenüberliegenden nach
oben verläuft.

Skizzen zum Bau von Käfigen und Überrollbügeln liegen dem Reglement bei.
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Beitragvon BlueMax » Mi, 13 Sep 2006, 19:35

Norbert hat geschrieben:Sers,

da sind ein paar Anregungen drin:
http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=1270


Hab ich schon gesehn und hat mich auch bei meiner Idee unterstützt.
Rohr, Biegen, Schweissen sollte kein Problem darstellen.
Will halt was dezentes fertigen , vielleicht sogar zum rausnehmen.
Ich meine, eine Grundplatte ist am Fahrzeug montiert, darauf sitzt ein Rundprofil, wo dann der eigentliche Bügel draufgesetzt wird.
Ich dachte wegen des Pickup Verdeck und z.B. wegen TüV.
Und Wo :?: (an welcher Stelle B-Säule) wird das ganze befestigt ??
am Rahmen??

noch zum Schweissen. Hab mal gehört das E-Schweissen mehr Belastung Stand hät als Schutzgas geschweisstes?? Kann das einer Bestätigen??
Und wesshalb ist das so??
Vielleicht kenn Sich ja einer mit aus.
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 13 Sep 2006, 21:17

TÜV ist egal. Da der Käfig/Bügel im Fahrzeug ist muß er nicht abgenommen werden. Nur halt das Übliche, keine Behinderung, scharfe Ecken+Kanten etc..
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon BlueMax » Mi, 13 Sep 2006, 21:52

Also muss ein Überrollbügel oder Käfig nicht in die Papiere eingetragen werden??
Das kann Ich mir in unserem achso tollem Land gar nicht vorstellen.
Warum ist für Überrollbügel z.B. Wichers Ein Gutachten dabei fürn TüV.
Ist das irgenwo nachzulesen??

Wäre echt hilfreich.
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 13 Sep 2006, 22:03

Meines Wissens nach muß es nicht eingetragen werden. Domstreben z. B. auch nicht.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon m0ar » Mi, 13 Sep 2006, 22:04

eingetragen werden muss doch garnix, nur erwischen darf man sich nicht . oda :-D
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 13 Sep 2006, 22:11

Das auch :) , aber ich meine legal. Frag mal den Prüfer deines Vertrauens ob er dir mit Käfig/Bügel die Plakette kleben würde.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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