von Fellatio4x4 » Mo, 27 Mai 2013, 22:40
Habe ich das richtig verstanden, dass die Stoßstange bzw. der Geräteträger so wie auf dem Bild oben kein Problem beim TÜV darstellt?
Ich hab in dem Bereich noch keine Ahnung, doch es scheint als gäbe es (für den TÜV) einen großen Unterschied zwischen "Geräteträger" und "Bullenfänger"?
In Sachen Fußgängerschutz sehe ich keinen großen Unterschied.
Habe viele Opel-Teile (u.a.) aus folgenden Modellen zu verkaufen:
- Opel Kadett E Gsi Cabrio (Alles bis auf die Karosse)
- Opel Astra F (diverse Teile von 1,6 und Gsi 16v (kein Motor))
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