von normo » Mi, 24 Nov 2010, 21:59
Dazu habe ich auch mal eine Antwort im LJ-freunde Forum gepostet.
--> Lt. StVZO(§36)müssen Winterreifen mit M&S gekennzeichnet sein!
Solange das Gesetz nicht geändert wird, gibt es keine andere Definition.
Da allerdings die Kennzeichnung M&S kein geschützter Begriff ist, haben sich die Reifenhersteller seit 2000 geeinigt und speziell für Winterreifen(die bestimmte Kriterien bei Reifentests einhalten müssen) das Schneeflockensymbol eingeführt.
Ganzjahresreifen haben hingegen nur die M&S Kennzeichnung und sind lt.StVZO auch im Winter zulässig.(Nachtrag: mittlerweile habe ich auch schon Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol gesehen!)
Ähnlich verhält es sich übrigends mit dem Reifenalter.
Es gibt nur für 100km/h Anhänger in der StVO §18 ein vorgeschriebenes Höchstalter von 6Jahren.
Desweiteren steht in der StVZO§36:
"Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen."
Das heisst: man kann auf jedem Rad ein anderen Reifen fahren, sie müssen nur in Bauart(Diagonal/Radial), Maßen(z.B. 195r15, Traglast, Geschw.kennung etc.)gleich sein!
Natürlich müssen sie auch den Betriebsbedingungen entsprechen, daher können Winter- mit Allwetterreifen und Sommer- mit Allwetterreifen gemischt werden.
Was von alldem sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt!
MfG Norm
Zuletzt geändert von
normo am Mi, 24 Nov 2010, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Jede Maschine ist nur so gut wie ihr Erbauer!
..Chang Jiang CJ750 Gespann, LJ50/ LJ80(und ein Turbo im Keller)....nur Zeit bräuchte ich...
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