Reifenfreigabe für BF Goodrich AT

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Reifenfreigabe für BF Goodrich AT

Beitragvon Arne » Mo, 18 Jun 2007, 20:44

Hallo,
eine Bekannte von mri hat derzeit das Problem, dass sie einen Samurai gekauft hat auf dem 31x10,5 er 15" Bf Goodrich AT sind.
Selbige befinden sich auf Mangels Felgen:
RT - 580555 8JJ x 15ch ET 25

Ich kann derzeit nicht besonders viel mit diesen Angaben anfangen, aber sie hat mir das so aufgeschrieben.

Es geht darum, dass diese Reifen eingetragen werden sollen, der TÜVler hat gesagt, das ginge ausschließlich mit Einzelabnahme.
Was würde bei einer Einzelabnahme für Reifen gemacht werden? Was kostet das?

Am besten wäre natürlich eine Reifenfreigabe für den Samurai oder eine Fahrzeugscheinkopie?!

besten Gruß

Arne
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Beitragvon flashman » Mo, 18 Jun 2007, 22:06

Die Reifenfreigabe bekommst Du direkt von BFG - Gratis und relativ fix.
Geh mal auf die deutsche Webseite, die haben ein extra Formular dafür. :wink:
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Beitragvon Arne » Di, 19 Jun 2007, 17:19

Auf der BFG Homepage versuche ich, zu den Reifenfreigaben zu gelangen, aber ich muss vorher irgendwo auf akzeptieren klicken, aber ich weiß leider nich, wo ich das soll?!
http://www.bmf-application.com/bfgoodrich/Start.aspx

Gruß
Arne

Habe die Seite auf 75% verkleinert, darunter sieht man dann auch den Link!
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Beitragvon Arne » Di, 19 Jun 2007, 17:31

Das Problem ist aber auch, dass in der ABE von den Mangels Felgen diese Reifen niht eingetragen sind, also sind die auf den Felgen garnicht zulässig?! Gibt es da eventuell eine Freigabe?
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Beitragvon flashman » Di, 19 Jun 2007, 17:55

Wad? :shock:
Der Reifenhersteller gibt eine Felgendimension vor und nicht umgekehrt!

Mangels kann in seine Gutachten natürlich Reifengrößen erwähnen, dass hat dann der Vorteil, dass man insgesamt keine Einzelabnahme mehr braucht, weil die Kombi über das Prüfgutachten abgedeckt ist.

Aber wenn etwas nicht eingetragen ist im felgen Gutachten, bedeutet es halt nur, dass der prüfer es abnehmen muss...Also selber beurteilt. Sollte kein Problem sein.

Nachtrag: http://www.bmf-application.com/bfgirf/PKWEinstieg.aspx
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Beitragvon Arne » Di, 19 Jun 2007, 22:01

BF Goodrich gibt eine Felge vor: Breite: 7 bis 9 Zoll (ich hoffe Zoll ist die richtige Einheit?!), die MAngels von ihr sind 8Zoll, passt also.

Ja und 15Zoll Durchmesser ist klar, passt ja auch.

Kann es sein, dass der Tüv garkein Problem mit den Felgen in Kombination mit den Reifen hat, sondern dass der Durchmesser (Radumfang) der Reifen das Problem ist wegen veränderter Abgaswerte?
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Beitragvon flashman » Di, 19 Jun 2007, 22:09

Theoretisch: Ja, praktisch würde man Dir das sicher sagen. Weiss eh kaum jemand, bzw. nur wenig prüfer beachten das.
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Beitragvon Arne » Di, 19 Jun 2007, 22:18

Wie sind denn die Bestimmungen bei Suzuki? Was ist dort die maximale Reifengröße?

Wenn ich M. Schrieders Reifen so sehe: http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php ... &start=220
dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der TÜV ein Problem mit der FAhrstabilität hat, sondern eher eins mit der Übersetzung?

Also was muss man beachten?
- Tachoangleichung?
- Abgasgutachten?
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Beitragvon flashman » Di, 19 Jun 2007, 22:22

Ich will Dich jetzt nicht irritieren, aber es gibt kein "Der TÜV". Das sind jeweils einzelne Individuen und die Entscheiden nach Bestem Wissen und Gewissen. Im Klartext bedeutet das, dass Fragen wie "macht der TÜV bla bla" oder "kriege ich den zum LKW umgeschlüsselt" einfach für´n Bobbes sind.

Du musst einfach mal hingehen und fragen, was der (Dein!) Prüfer gerne will, welche Bedenken es gibt etc.

Überleg doch mal: Die einen fahren Gitterrohrrahmen auf 37er Reifen mit Straßenzulassung und andere kriegen nichtmal ne neue Felgenabdeckung eingetragen. :wink:
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Beitragvon Arne » Di, 19 Jun 2007, 22:31

Ich spreche immer im allgemeinen vom TÃœV da ich eig immer davon ausgehe, dass die alle einer Meinung sind. :oops:

Die Frau war schon beim TÜV und dieser sagte ihr, dass er mit diesen Reifen eine Einzelabnahme machen müsse.

Ich dachte auch, dass die Richtlinien bei Reifeneintragungen ganz klar seien und es da nur um Spezifikationen geht und nciht um die Laune des tüvLERS.

gruß
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