Scheiß Aktion!!!

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Scheiß Aktion!!!

Beitragvon al capone » So, 08 Mär 2009, 23:21

Habe am Freitag meinen Suzi im Flussbett versenkt! Der nette Förster der mich durch zufall entdeckt hat war so freundlich :twisted: und hat gleich die Polizei gerufen, die wiederum hat die Feuerwehr gerufen ist aber kein Öl oder Benzin ausgelaufen und habe mich auch selbst mit einem Greifzug befreit!
Bild


Kann mir vielleicht jemand sagen was mir jetzt passieren kann (Strafe) :roll:
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Beitragvon bedfordfreak » So, 08 Mär 2009, 23:32

Hallo,

was hat die Polizei dazu gemeint?

Hast Strafe zahlen müssen?

Erzähl mal bisschen...

Gruß Bernhard
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Beitragvon Zwen » So, 08 Mär 2009, 23:32

Wo warste denn da unterwegs?!

Hat die Rennleitung denn von Anzeige gesprochen? Wird bestimmt Stress mit den Einzatzkosten geben...
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Beitragvon al capone » So, 08 Mär 2009, 23:46

sheriffs redeten immer von ner ordnungswiedrigkeit und die feuerwehr hatte ja nur blöd rumgestanden also die werden von mir ne brotzeit bekommen anzeige gabs keine denk auch net das no eine geben wird weil ein kumpel den jagdpächter sehr gut kennt 2 große problem

1.naturschutzgebiet
2.bericht geht an freistaat bayern

hab überhaupt keine ahnung was da auf mich zukommt
voll scheiße
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Beitragvon Offroad Events » So, 08 Mär 2009, 23:52

Verstoß gegen das Bay. Wald- und Forstgesetz (hab was von bis zu 10.000€ im Kopf) und natürlich die Einsatzkosten von Polizei und Feuerwehr (i.d.R. 25€ pro Mann und Stunde zzgl. Fzg.) auch wenn die umsonst angerückt sind.
Kann natürlich passieren das noch ein Umweltgutachter raus gerufen wird der feststellen muß ob von deinem Fahrzeug eine Umweltverschmutzung ausging.

Tante Gugel sagt:

Naturschutzgesetz Bayern

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,

2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,


Edit: Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG sagt allerdings bis zu 50.000€ Bußgeld

Teurer Spass auf alle Fälle
Zuletzt geändert von Offroad Events am Mo, 09 Mär 2009, 0:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Zwen » So, 08 Mär 2009, 23:53

Hab mal n bischen gestöbert, weil ich auch immer der Versuchung widerstehen muss...

Hier gabs schon mal so ne Diskussion:
http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=1362

PS: Auf deiner Tür steht www.allradclub.de Die Seite gibts ja überhaupt nicht :shock:
Zuletzt geändert von Zwen am Mo, 09 Mär 2009, 0:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Big M Ballz » So, 08 Mär 2009, 23:59

Befahren von Waldwegen gibt normalerweise als Owi 30€ -bei Verstössen gegen das Naturschutzgesetz kann das allerdings richtig teuer werden.

Und mal ganz treudoof angemerkt -was zum Geier treibst Du Dich auch in nem Bachlauf rum!? :roll:
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Beitragvon al capone » Mo, 09 Mär 2009, 0:06

der jagdpächter hat gesagt das, das gebiet die unterste stuffe von naturschutzgebiet ist keine ahnung was er da meint können die mir da meinen schein nehmen
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Beitragvon Offroad Events » Mo, 09 Mär 2009, 0:22

Ich denke der Führerschein wird dein kleinstes Problem sein wenn die dich wegen Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG drankriegen.
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Beitragvon traildriver » Mo, 09 Mär 2009, 1:38

Kann man so eine Aktion nicht auf ein Fahrgelände beschränken? Das wirft doch gleich wieder ein schlechtes Licht auf alle anderen Geländefahrer! :evil: Ja wir würden auch gerne so oft es geht in den Wald fahren ,aber wir leben nun mal nicht in Kanada oder Rumänien wo sich kaum jemand daran stört,also nehmen wir lange und teure Anfahrtswege zu Fahrgeländen in kauf! In einem Naturschutzgebiet in einem Wasserlauf mit Feuerwehreinsatz da möchte ich nicht in dem jenigen seiner Haut stecken! (da brauch man schon eine glaubwürdige Erklärung):roll: Da kommt bestimmt ein Befragungszettel in dem du die Lage schildern sollst! Denk vorher nach was du denen schreibst!
:!:
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