gibts doch genügend - grand cherokee, landrover (alle ausser freelander), nissan patrol, mercedes G und ML usw...... (eigentlich alles was mehr als 2tonnen hat)
lieber bissal mehr - dann hat man immer genügend reserve.....
Hoizfux hat geschrieben:aber warum hast ihn ned gleich als 3,5t gekauft?
Tennisanlage hat geschrieben:... mein Kumpel hat nen 3,5t Anhänger und ist damit 34kg zuschwer, sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehen...
xenosch hat geschrieben:Tennisanlage hat geschrieben:... mein Kumpel hat nen 3,5t Anhänger und ist damit 34kg zuschwer, sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehen...
Aber da geht es doch um die tatsächliche Anhängelast.
Du kannst dir auch nen 5T-Anhänger dran hängen, wenn du den nur mit dem Gewicht belädst was dein Auto ziehen darf.
Wikipedia hat geschrieben:Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen
* bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf.
* eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben.
* bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig.
Tennisanlage hat geschrieben:xenosch hat geschrieben:Aber da geht es doch um die tatsächliche Anhängelast.
Du kannst dir auch nen 5T-Anhänger dran hängen, wenn du den nur mit dem Gewicht belädst was dein Auto ziehen darf.
Naja, das war mal nun gilt ein EU-Gesetz
Das Wiki erklärt es am schnellsten und einfachstenWikipedia hat geschrieben:Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen
* bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf.
* eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben.
* bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger
Damit Wiki nicht als einzige Quelle dasteht, der Tüv meint das dazu:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062852940823614/1_126.PDF
aber es ist echt blöd geschrieben
Meinen Kumpel musste dafür 140€ abdrücken und kassierte einen Punkt.
Aber ich denke 2t sind für mich ausreichend
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