DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Alles andere ....

Beitragvon Hoizfux » So, 30 Mai 2010, 16:34

gibts doch genügend - grand cherokee, landrover (alle ausser freelander), nissan patrol, mercedes G und ML usw...... (eigentlich alles was mehr als 2tonnen hat)

lieber bissal mehr - dann hat man immer genügend reserve.....
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Beitragvon meder » So, 30 Mai 2010, 18:49

I derf mit meinem Defender auch 3,5t ziehen, Stützlast 250 kg.
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Beitragvon Tennisanlage » So, 30 Mai 2010, 22:30

hier nochmal Nachtbilder 8) die Eduard sehen echt Top im Dunklen aus ::meinung::

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Hoizfux hat geschrieben:aber warum hast ihn ned gleich als 3,5t gekauft?


Das Problem sind die EU Vorschriften. Es gibt ja nun so ein olles Gesetz, das vorschreibt, wieviel kg-Anhänge mit wieviel kg-Auto gezogen werden dürfen (ausgenommen schwere Geländefahrzeuge mit permanenten Allrad) mein Kumpel hat nen 3,5t Anhänger und ist damit 34kg zuschwer, sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehen :roll: Der Anhänger soll mich ja länger begleiten, als ein Auto und so bin ich noch bisserl flexibel in der Autowahl. Ausserdem 2t sind doch OK, ich baue ja kein Ohumobil :aiwebs_017
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Beitragvon xenosch » Mo, 31 Mai 2010, 12:14

Tennisanlage hat geschrieben:... mein Kumpel hat nen 3,5t Anhänger und ist damit 34kg zuschwer, sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehen...

Aber da geht es doch um die tatsächliche Anhängelast.
Du kannst dir auch nen 5T-Anhänger dran hängen, wenn du den nur mit dem Gewicht belädst was dein Auto ziehen darf.
Anders sein ...
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Beitragvon Tennisanlage » Mo, 31 Mai 2010, 21:17

xenosch hat geschrieben:
Tennisanlage hat geschrieben:... mein Kumpel hat nen 3,5t Anhänger und ist damit 34kg zuschwer, sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehen...

Aber da geht es doch um die tatsächliche Anhängelast.
Du kannst dir auch nen 5T-Anhänger dran hängen, wenn du den nur mit dem Gewicht belädst was dein Auto ziehen darf.


Naja, das war mal nun gilt ein EU-Gesetz
Das Wiki erklärt es am schnellsten und einfachsten

Wikipedia hat geschrieben:Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen

* bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf.
* eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben.
* bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger

Damit Wiki nicht als einzige Quelle dasteht, der Tüv meint das dazu:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062852940823614/1_126.PDF
aber es ist echt blöd geschrieben :wink:

Meinen Kumpel musste dafür 140€ abdrücken und kassierte einen Punkt.

Aber ich denke 2t sind für mich ausreichend :-D
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Beitragvon Tennisanlage » Mo, 31 Mai 2010, 21:47

So aber nur zu eurer Info...als 3,5t Version kostet der gleich 1000€ mehr :lol: dafür kaufe ich mir lieber ne schöne Plane, zudem gibt es das dann auch nur ein einer Radkombi, also z.B. nicht mit den 10" Minireifen :wink:
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Beitragvon mezzzo » Di, 01 Jun 2010, 8:51

Mit Plane ist super, da kannst dir dann vorn noch einen kleinen Tisch mit Schraubstock reinbauen und drunter ein Stromerzeuger mit nem kleinen Schweißgerät.

Ich schau auch schon immer mal im Netz was es da so gibt, aber wollt keine 4-5t€ ausgeben, ist ja schließlich nur fürs Hobby.
scheiß da nix dann faid da nix

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Beitragvon Tennisanlage » Di, 01 Jun 2010, 9:10

Ohne rollende Hütte wie Du hast, kommt da erstmal ne stoffige Behausung auf den Anhänger.... :roll:
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Beitragvon mezzzo » Di, 01 Jun 2010, 21:20

Oh man bin jetzt ganz geil auf son Anhänger mit Plane, weil die echt günstig sind für nen neuen.

Jetzt hab ich mir gleich mal wieder gedanken gemacht und evtl. kann mir ja jemand weiterhelfen und sagen ob des was ich vor hab auch funktioniert und wenn ja was man dazu an Genehmigungen braucht.

Würde gern die Plane seite je 4,00m x 2,00m und hinten 2 x 2m als Werbefläche zur Verfügung stellen und diese dann vermieten, da ich weiß was manche Firmen so an WErbung bezahlen für wesentlich kleinere Flächen könnte sich der Anhänger bald bezahlt machen. Abstellplatz an ner sehr vielbefahrenen Hauptstr. hätte ich auch, muss halt dann immer wieder umparken, aber das ist ja kein Problem.

Meine Frage ist jetzt nur ob ich da irgendwelche Sondergenehmigungen dafür brauch oder ob mir da ne normale Gewerbeanmeldung reicht für die Werbeflächenvermietung. Dann könnt ich auch gleich wieder die Tüv Versicherung usw. mit in die Steuer nehmen.
scheiß da nix dann faid da nix

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Beitragvon mini4x4 » Di, 01 Jun 2010, 21:36

Tennisanlage hat geschrieben:
xenosch hat geschrieben:Aber da geht es doch um die tatsächliche Anhängelast.
Du kannst dir auch nen 5T-Anhänger dran hängen, wenn du den nur mit dem Gewicht belädst was dein Auto ziehen darf.


Naja, das war mal nun gilt ein EU-Gesetz
Das Wiki erklärt es am schnellsten und einfachsten

Wikipedia hat geschrieben:Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen

* bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf.
* eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben.
* bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger

Damit Wiki nicht als einzige Quelle dasteht, der Tüv meint das dazu:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062852940823614/1_126.PDF
aber es ist echt blöd geschrieben :wink:

Meinen Kumpel musste dafür 140€ abdrücken und kassierte einen Punkt.

Aber ich denke 2t sind für mich ausreichend :-D


Also, ich hab mir jetzt mal deine beiden Quellenangaben durchgelesen und bin nach wie vor der Meinung, das die tatsächliche Anhängelast entscheidend ist! Diese Regelung ist uralt und immer noch in Kraft. So stehts ja auch in Wikipedia und beim TÜV Süd drin. Ne Äderung aufgrund einer EU-Verordnung gibt´s da nicht!

Andi
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