DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon sevensense » Fr, 13 Mai 2016, 12:31

Dann les dich mal richtig ein. Du darfst nur einen Anhänger ziehen der zu deinen Angaben im Schein passt aber nicht das tatsächliche Gewicht zählt sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Und das liegt min bei 2000kg. Gruß Sven
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon Wusselbee » Fr, 13 Mai 2016, 17:23

Ach Leute, irgendwie macht es nicht wirklich Spass, hier was zu posten. Dass ich illegal unterwegs war, war jedenfalls nicht Kern des Bildes. Aber danke für den Hinweis. Jup, ich nörgel auch gerne rum, mache das aber eigentlich nur, wenn es direkt was mit dem Thema zu tun hat.

Da in der Situation mein Hänger leider nicht zur Verfügung stand, habe ich mir vor Ort einen geliehen. Aber stimmt schon, das nächste mal wird alles sauber und offiziell gemacht, versprochen.
Und wenn wir schon dabei sind, die Suchfunktion hier wie auch die von Google hat leider für mich als Laien nicht ausgespuckt, ob nun dieses Gespann legal war oder wäre. Denn ob auch mit BE der Fall zutrifft, dass vom zulässigen Gesamtgewicht des Hänger auszugehen ist, ist mir leider dabei nicht klar geworden, genauso wie die vielen Aussagen, ein Doppelachsanhänger sei anderes zu behandeln. In meinen 30 Minuten Suche war leider kein belastbarer Gesetzestext zu finden. Hobby goes professional!

Oder, auf was ich raus will. Wir fahren Suzen, Kisten die nun über 10 Jahre oder mehr alt sind. Der, die Kiste wirklich am Leben hält, sauber Restauriert und vor allem immer 100% REGELKONFORM (nicht nur TÜV) ist, der darf gerne meckern. Wo es einfach nichts zu beanstanden gibt. Zu den Leuten zähle ich mich jetzt mal nicht. Dazu kommt noch, wenn wir schon auf dem Niveau unterwegs sind, dürfte eine Suze oder ein Jimny eigentlich gar keine Strassenfreigabe mehr bekommen. Fahrdynamisch haben die Kisten ihre Grenzen in einem Bereich, der heute nicht mehr standhält. Und hier weiss ich schon ein bisschen wovon ich rede. Aber das ist nicht das Thema, ja, ich war illegal unterwegs, ich bin mir sicher das Zugfahrzeug hatte auch seine illegalen Macken. Und wozu das ganze? Das, was transportiert wurde, wird im Ergebnis bestimmt nicht besser oder legaler, ich möchte mit Kunststoffwanne eigentlich keinen Fussgänger oder sonstigen Unfall haben, Tüv und Gutachten hin oder her. Also im grossen und ganzen eine seeeeeeehr illegale Angelegenheit, weswegen ich davon auch nicht mehr öffentlich sprechen werden.

Mein Hintergrund war eigentlich, vielleicht interessiert jemanden ja die ungarische Kunststoffwanne im Detail.

etwas frustrierte Grüsse, Uli
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon Toxic » Fr, 13 Mai 2016, 18:23

Moin, Uli,
ich weiß genau, wie Du Dich fühlst, manchmal nervt das halt...

Aber ich würde dennoch gerne mal das Hüttenbild sehen (oder ein anderes :D )

Und ein paar mehr Infos dazu wären super, wer hats gebaut, was kost, gibts das noch neu,...

Gruß,
Andreas
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon xr600schwarz » Fr, 13 Mai 2016, 22:02

sevensense hat geschrieben:Dann les dich mal richtig ein. Du darfst nur einen Anhänger ziehen der zu deinen Angaben im Schein passt aber nicht das tatsächliche Gewicht zählt sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Und das liegt min bei 2000kg. Gruß Sven


So ein Blödsinn, Es zählt hier nur die tatsächliche Last.
Da frag ich mich wer sich einlesen muss.

Eigentlich ein geiles Forum, wenn nur diese Besserwisserrei nicht währe, da stellt jemand was tolles vor, sofort wird genörgelt, alles besser gewusst und Halbwahrheiten verbreitet.
Man, man, man.
Aus Steinen die einem in den Weg gelegt werden, kann man was Schönes bauen.
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon sevensense » Fr, 13 Mai 2016, 22:04

Vieleicht hast du das als Angriff gewertet aber genau das sollte es nicht sein. Da ich mir sicher bin das das mit dem Gewicht nicht viele Leute wissen habe ich das gepostet. Habe neulich erst ein finanziel schmerzliche Erfahrung diesbezüglich machen müssen. Ich wollte dir nur einen Tipp geben.

P.S. Ich weiß auch ehrlich nicht mal was an dem Satz : sei froh das sie dich damit nicht erwischt haben, so schlimm ist. :?:
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon klaudioskarre » Sa, 14 Mai 2016, 13:36

Toxic hat geschrieben:Moin, Uli,
ich weiß genau, wie Du Dich fühlst, manchmal nervt das halt...

Aber ich würde dennoch gerne mal das Hüttenbild sehen (oder ein anderes :D )

Und ein paar mehr Infos dazu wären super, wer hats gebaut, was kost, gibts das noch neu,...

Gruß,
Andreas


Ich hänge mich mal hinten dran. Bilder und Infos bitte. [-o<

Ciao Klaudio
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon Vitara V6 » Sa, 14 Mai 2016, 16:31

[quote="sevensense"]Vieleicht hast du das als Angriff gewertet aber genau das sollte es nicht sein. Da ich mir sicher bin das das mit dem Gewicht nicht viele Leute wissen habe ich das gepostet. Habe neulich erst ein finanziel schmerzliche Erfahrung diesbezüglich machen müssen. Ich wollte dir nur einen Tipp geben.

P.S. Ich weiß auch ehrlich nicht mal was an dem Satz : sei froh das sie dich damit nicht erwischt haben, so schlimm ist. :?:[/quote
Du hast recht und auch nicht
Der Teufel steckt im Detail.

Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: -

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: -
Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig
Einschluss: -
Hinweise:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon muzmuzadi » Sa, 14 Mai 2016, 20:26

Mein bescheidenes Halbwissen gibt es auch so her, dass das zulGG. des Anhängers nur führerscheintechnisch wichtig ist und am Haken das tatsächliche Gewicht zählt(wenn der passende Führerschein vorhanden ist).
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon Samu-Rosi » Sa, 14 Mai 2016, 21:00

muzmuzadi hat geschrieben:Mein bescheidenes Halbwissen gibt es auch so her, dass das zulGG. des Anhängers nur führerscheintechnisch wichtig ist und am Haken das tatsächliche Gewicht zählt(wenn der passende Führerschein vorhanden ist).

Ich muss da jetzt auch mal meinen Senf dazu geben 8)


Da wurde vor zwei oder drei Jahren die Gesetzeslage geändert. Zusammengefasst:

Klasse B darf man an Gespannen alles fahren, bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Als Beispiel:

zGg Zugfahrzeug= 2000kg
zGg Anhänger = 1500kg

Das dürfte man mit Klasse B fahren. Dabei spielt es keine Rolle ob einAchs- oder zweiAchs-Anhänger gebremst oder ungebremst. Natürlich alles unter Berücksichtigung der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs. Noch zu beachten ist, dass das zGg des Anhängers nicht höher als das des Zugfahrzeugs ist, auch wenn lt. Fahrzeugschein zulässig.

Dann gibt es die Möglichkeit einen "kleinen Anhängerführerschein" zu machen der dann bis 4250kg zGg des Gespanns geht. Dieser kostet aber nur geringfügig weniger als der "richtige" Anhänger Führerschein. Deshalb eigentlich unnötig.
Für Rechtschreibfehler haftet mein deutsch-Lehrer und für alle anderen Schreibfehler die Autokorrektur..... ;-)
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Re: DER ULTIMATIVE EINKAUFS FRED ( zeigt was ihr bekommt )

Beitragvon BIG BUBU » Sa, 14 Mai 2016, 21:27

Bild
Das ist mein Neuzugang, ein Heinemann Z 514 Erstzulassung 79 , 500 kg.
Noch ist Trulla ( ja so wird unser kleiner kleines Hängerchen heißen) nicht zugelassen da ich noch Tüv machen muss.
Auch werden ich Trulla ein kleines bisschen Aufarbeiten.
Dazu aber Später auf Wunsch mehr.
Gruß Marco
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