Ich kopier's jetzt einfach mal hier rein.
Für Fahrzeuge der Klasse B, C, C+ und D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben. In den Klassen A und A+, ist mindestens ein Überrollbügel an der B-Säule mit nach hinten verlaufenden Stützen vorgeschrieben. Bei geschweißten Bügeln o. Käfigen müssen die Schweißnähte sichtbar sein. Ein überspachteln oder gänzliches Wegschleifen ist untersagt. Der Mindestdurchmesser für Überrollbügel sowie für den Käfig darf an der A Säule 35mm und an der B Säule 40mm nicht unterschreiten. Die Befestigung muss bis zum Fahrzeugrahmen, bzw. Fahrzeugboden (hier sind ausreichend große Verstärkungsplatten (10x10cm) an beiden Seiten der Versschraubung anzubringen und mit mindestens Schraubengröße M8 der Güte 8.8 verschraubt werden), geführt werden. An der A Säule reicht eine Befestigung an mindestens vier Punkten der Karosserie mit geeigneter Verstärkung. Um dem Regelwerk zu genügen, ist in der Anlage B des Regelwerks bildlich gezeigt, wie ein Bügel oder Käfig auszusehen hat.
Das Bild in Anlage B zeigt einen gewöhnlichen Überrollbügel wie von Wiecher's o.ä.