Ich gebe mal wieder, was ich zu dem Thema weiss:
Fahrzeuge die nach 2006 gebaut wurden bekommen keinen starren Frontschutzbügel mehr eingetragen.
Bei älteren Fahrzeugen ist die Eintragung möglich, wenn ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt.
Ich habe hier die Kopie einer Eintragung eines Frontschutzbügels an einem Landrover Defender, BJ 2002 aus dem Jahr 2013 vorliegen. Der Besitzer hat sein Recht beim TÜV irgendwie durchgesetzt bekommen.
Die meisten amtlich anerkannten Sachverständigen sind sich über die Lage nicht sicher. Sie lehnen daher jegliche Eintragung von starren Frontschutzbügeln ab, obwohl sie eigentlich die Eintragung an älteren Fahrzeugen, für die es Frontschutzbügel mit Teilegutachten gibt, vornehmen müssten.
Es ist jedoch viel einfacher den Kunden vom Hof zu schicken, mit dem Argument: Starre Frontschutzbügel werden nicht mehr eingetragen.
Hier mal ein interessanter Thread zu diesem Thema:
http://www.ford-explorer-freunde.de/wbb ... readID=926Ist allerdings auch schon von 2005-2009.
Die Eintragung bei dem Landrover stammt von 2013.
Ob sich seit 2013 noch etwas geändert hat, weiss ich nicht