von Eva » Mi, 11 Okt 2006, 16:27
Hallo zusammen,
hier die schriftliche Argumentation der Firma, warum der Motor so zerlegt werden MUSS! Anmerkung von mir, es ging um die Kurbelwelle schleifen, nach wie vor. Aber da würde es bei einem Rechtsstreit ja schon anfangen, wem glaubt man???
Sehr geehrte Frau Gresser,
bei der Auftragserteilung am 29.08.06 baten Sie und Herr Gietz um einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung des angelieferten Suzuki Vitara Motors.
Dementsprechend wurde der Auftrag formuliert.
Der Motor wird für einen Kostenvoranschlag demontiert, da wir die einzelnen Motorteile reinigen, auf Funktion und verwendbarkeit überprüfen und vermessen. Das genaue Schadensbild kann erst durch die Demontage des Motors festgestellt werden, hierbei wird auch geprüft, welche Ersatzteile / Motorteile für die Instandsetzung des Motors benötigt werden.
Dem entsprechend können die Ersatzteile bei den Vorlieferanten angefragt und das Angebot erstellt werden.
Um eine Garantie auf den Instandzusetzenden Motor zu gewähren, müssen bestimmte Richtlinien für Motoreninstandsetzer eingehalten werden, hierzu gehört auch das erneuern bestimmter Motorteile.
Der Motor wurde nicht wieder zusammengebaut, da hierbei wieder Monteurkosten entstehen, welche wir an Sie weiter berechnen müssten.
Die defekten, bzw. zu erneuernden Motorteile sind in Ihrem Angebot vom 07.09.06 aufgelistet. Dies sind schadhafte Teile, welche erneuert werden müssten, damit der Motor nach einer Instandsetzung einwandfrei funktioniert.
Mit freundlichen Grüssen