ab welchem baujahr ist die bebelschlussleuchte pflicht? (bin der meinung 1/91)
und ab wann braucht man den blinker am kotflügel seitlich?
Toxic hat geschrieben:wenn kürzer als 4m und schmaler als 1,60m sind keine Seitenblinker nötig!
An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten
Philipp hat geschrieben:Nebelschlussleuchte ab 01.01.1991
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