31 x 10,5 Tüv Problem

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31 x 10,5 Tüv Problem

Beitragvon mh2110 » Di, 17 Mai 2011, 21:46

Hi,

war heut beim mainzer Tüv und wollte mir meine 8 x 15 Cragar mit 31 x 10,5 er Reifen incl. Bodylift und Fahrwerk eintragen lassen.
Der Ingenieur kamm sofort mit Abrollumfang/ Abgas Gutachten und wimmelte mich kurzerhand ab ohne sich das Auto anzusehen.
Kann mir jemand helfen ?
Der Samurai ist Baujahr 1991!
Im Gutachten der Felgen ist die reifengröße nicht angegeben.
Gibt es eine Liste mit Abrollumfang ?
VTG Typ 2 is drin ..

Danke für eure Hilfe...
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Beitragvon FjDave » Di, 17 Mai 2011, 22:23

Zu nem anderen Prüfer/Tüv gehn... am besten noch ein paar Briefkopien als Hilfe, von Reifen mit Prüfzeichen und Gutachten der Felgen abgesehen.

Bei mir wollt der erste Prüfer meine 30er auch nicht eintragen... kam auch mit Abrollumfang und Abgasgutachten... den anderen hat das nicht interessiert... nicht einmal die normalerweise nötige Tachoangleichung.... kurz geguggt "ah passt ja, sieht gut aus, Papiere hast auch, machmer"

Abrollumfang kannst du selber ausrechnen. Dazu die tatächliche Höhe (Duchmesser) messen und dann Durchmesser x PI (z.B. 78cm x 3,14... = 244,92cm)
Zuletzt geändert von FjDave am Di, 17 Mai 2011, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon mh2110 » Di, 17 Mai 2011, 22:26

Hast recht...Werd morgen nochmal zu einem anderen Tüv fahren
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Beitragvon peci » Mi, 18 Mai 2011, 8:24

ein 410er typ 2 vtg verbauen bzw ein 4:1. oder zumindest sagen dass mans verbaut hat (wird wohl nicht reinschaun). dann gleicht das die grossen reifen aus und dadurch entfällt das abgasgutachten weil man wieder bei der original gesamtübersetzung ist.
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Beitragvon Hoizfux » Mi, 18 Mai 2011, 10:47

bevor du irgendwohin fährst schau das der tacho den richtigen vorlauf hat und lass dir ein prüfprotokoll für die tachoabweichung machen
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Beitragvon Offroad Events » Mi, 18 Mai 2011, 11:21

Es soll auch helfen VORHER den Umbau mit dem Prüfer abzusprechen der das hinterher eintragen soll.
Wenn einer auf den Hof kommt, ohne Gutachten o.ä. und sagt "Trag mal ein!" muß er sich nicht wundern dass er ohne Eintragung wieder nach Hause geschickt wird :roll:
Es ist halt jedesmal dasselbe
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Wenn das Leben dir eine Zitrone schenkt, frag nach Salz und Tequila !
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Beitragvon donnylowrider » Mi, 18 Mai 2011, 11:45

31er sind jetz aber auch nicht soooo außergewöhnlich. Was soll man den da großartig mim Tüvprüfer vorher abklären?
Der sagt doch eh "muss ich sehn" Fahr bei meinen Umbauereien seltenst vorher zum Tüv, wenn er bei der Abnahme was zu bemängeln hat wirds halt nachgebessert.


Fahr zu nem andern Tüv, sollte kein Akt sein.
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Beitragvon mh2110 » Mi, 18 Mai 2011, 12:07

So, war eben nochmal beim anderen Tüv. Hab ihm alles dargelegt mit dem Verteilergetriebe. Er möchte jetzt ein Datenblatt von den verschiedenen Getrieben (Samurai / 410 Typ2), das ich das Übersetzungsverhältniss "beweisen" kann.
Hat jemand sowas von Suzuki oder Suzuki Werkstatt Handbuch (410 er) vom Samurai habe ich das Buch.
Brauche noch eine Tachoüberprüfung, dann sollte es klappen.

Danke für eure Hilfe...

Gruß
Markus
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Beitragvon peci » Mi, 18 Mai 2011, 13:35

haben die keine datenbank?
also übersetzungen stehen bei uns in österreich im typenschein (entspricht eurem fahrzeugbrief) das sollte ja wohl kein problem sein - oder?
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Beitragvon Hoizfux » Mi, 18 Mai 2011, 14:49

nö, in deutschland haben sie solche infos nicht - da ist österreich einfacher
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