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Beitragvon Breckenheim » So, 26 Feb 2012, 22:24

Hallo
wollte meinen vitara nach erfolgreicher Restaurierung und Umbau auf einen 2 Sitzer anmelden

reicht es wenn ich die 2 Rücksitze samt Gurt ausbaue oder muss ich noch mehr machen und wie läuft das ganze ab.Muss nach meinen Projekt eh noch zur GTÜ
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Beitragvon 4x4orca » So, 26 Feb 2012, 22:36

was soll das bringen?

Weder Steuer noch Versicherung ändern sich.

Wenn es noch ein EURO 1 ist, investier in einen Zusatzkat. Das spart Geld.

Gruss
Sacha
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Beitragvon Breckenheim » So, 26 Feb 2012, 22:46

4x4orca hat geschrieben:was soll das bringen?

Weder Steuer noch Versicherung ändern sich.

Wenn es noch ein EURO 1 ist, investier in einen Zusatzkat. Das spart Geld.

Gruss
Sacha


Das ist nicht der Hintergrund, will den Kofferraum mit Tränenblech ausbauen und da müssen die Sitze Raus. Weiss halt nicht wie das dann mit dem TÜV ist, wenn ich da hinfahre ohne Rücksitze
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Beitragvon mfg41 » So, 26 Feb 2012, 23:02

hallo,

glaube nicht, das es tüv-relevant ist. denke 80% der samurais sind ohne hintere sitze. wenn der onkel meckert, lass es dir halt eintragen.

mfg41
" kost benzin auch 3,10 Mark-scheißegal es wird schon gehn"

(k-cke, markus hatte recht, wenn man in euro umrechnet sind wir schon lange drüber)
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Beitragvon heinz » Mo, 27 Feb 2012, 5:45

Was nicht eingebaut ist wird auch nicht beanstandet.
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Beitragvon Held87 » Mo, 27 Feb 2012, 9:31

Wenn die Sitze rauskommen, dann schau doch ob ihn dir als LKW eintragen lassen kannst.
Dann gehen die Steuern runter. in meinem fall is es ein 1,6l Feroza, kostet ca 240€ Steuern im jahr, kostet als LKW nur noch 120€ um den dreh.

Und bevor irgendwelche Fragen kommen zwecks LKW-Schein.
ES WIRD KEIN LKW SCHEIN BENÖTIGT.
Der LKW-schein richtet sich nach der Gesamtmasse. Und da die wenigsten Suzukis die sich in diesem Forum bewegen jemals die 3,5to erreichen reicht auch weiterhin der Führerscheinkasse B, oder alter 3er, wobei der auch bis 7,5to sogar geht.
Auch darf man weiterhin über 80kmh fahren. denn auch die Geschwindigkeitsbegrezung richtet sich nach der Gesamtmasse.


Jetzt zum TÃœV relevanten Teil.
Das ist oftmal sehr abhängig vom Lnadkreis und der Prüfstelle. Das schlimmste was dir passieren kann sind folgende nötige Umbau maßnahmen:

Sitze Entfernen (logisch)
Gurte entfernen (auch nachvollziehbar)
Gurthaltemöglichkeiten entfernen (komplett inklusiv löcher verschweißen)
Sitzhalterungen entfernen (komplett inklusiv löcher verschweißen)
Verdunkelung der im heck befindlichen Scheiben, Sprich entweder wirklich undurchsichtig zu kleben, oder zu schweißen.
Einbau einer Trennwand zischen Fahrgastraum, und Laderaum.

Das ist das wohl übelste. Die erfahrung hat aber gezeigt das man meist nicht alles in diesem umfang umbauen muss. Sitze entfernen und Kofferrraumausbau reichen in der Regel, um die Eintragung als LKW zu bekommen.

Ich hoffe ich konnte Helfen.
In diesem Sinne
Gruß
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Beitragvon 4x4orca » Mo, 27 Feb 2012, 11:13

Dafür dürfte die Versicherung aber einiges Höher sein.

Mit nem Zustzkatz kommst du beim Vitara 1.6 auf irgendwas um die 122 EUR Steuern, bleibst aber in der PKW-Versicherung.

Außerdem dürfte das mit dem LKW mittlerweile mehr als schwierig sein, da der Laderaum vom Vitara nicht die Mindestlänge für die Gesetzgebung erfüllt.

Gruss
Sacha
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re

Beitragvon Mev » Mo, 27 Feb 2012, 11:38

Ausserdem als LKW kannst du pech haben und sonntags nicht fahren darft ohne genemigung!
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 27 Feb 2012, 12:45

Fahren immer, nur nie mit Hänger. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Re: re

Beitragvon Held87 » Mo, 27 Feb 2012, 13:51

Mev hat geschrieben:Ausserdem als LKW kannst du pech haben und sonntags nicht fahren darft ohne genemigung!


Auch das ist Nicht wahr. Du darfst fahren. Auch für die Versicherung ist das egal, habs schonmal gemacht, das is der Versicherung egal, man wird nicht anderst abgerechnet.

Das einzige was Bereits erwähnt wurde was ein Problem darstellen kann, das ist das mit den Maßen.

Das maß vom "Fahrgastraum" wird gemessen von Anschlag gaspedal, bis ende Kopfstütze. Der laderaum, wird von der Vordersten Kante bis zur Hintersten Kante des Laderaums gemessen.
Das verhältnis darf maximal 49% zu 51% Fahrgastzelle zu Laderaum sein.
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