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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 27 Feb 2012, 14:30

muzmuzadi hat geschrieben:Fahren immer, nur nie mit Hänger. :wink:

Muß ich erweitern: an Sonn- und Feiertagen.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon ohu » Mo, 27 Feb 2012, 19:48

Bei den kurzen Suzen bringt die LKW-Anmeldung aber keine bzw. kaum Ersparnis. Steuer ist vielleicht günstiger, in Summe mit der Versicherung aber eher Richtung Nullgeschäft, wenn man die Kosten für die TÜV-Rennerei und Amt dazuzählt, hat man nichts gewonnen.
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Beitragvon Breckenheim » Mo, 27 Feb 2012, 20:48

Auto muss eh zum Tüv, da der schon etwas ( länger) abgelaufen ist.
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Beitragvon ohu » Mo, 27 Feb 2012, 21:56

Das Einzutragen kostet aber extra.

Lass es, das interessiert keine Sau, wieviele Sitze nun wirklich verbaut sind und so kannst du - warum auch immer - auch mal wieder 4 einbauen. Keiner weiß, was in 5 Jahren ist. :wink:
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Beitragvon EiligeIntuition » Mo, 05 Mär 2012, 23:55

Die hinteren Sitze interessieren den TÃœV nicht die Bohne.

Ich war schon mit, ohne oder mit nur einem Rück-Sitz, runtergeklappt oder wie auch immer dort.

Und die hinteren Gurte waren jedes Mal drin.

Lenkrad sollte aber schon montiert sein. ;-)))))
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Beitragvon Toxic » Di, 06 Mär 2012, 0:54

Man kann ja auch bei diesen ganzen neumodischen Minivans die Sitze ein-und ausbauen, hin-,her-,hoch und runter schieben, da fragt der TÜV ja auch nicht nach! Wenn keine Sitze da sind, kann da halt keiner sitzen und wenn welche da sind, müssen auch Gurte dazu montiert sein. So einfach ist Tennis :wink:
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Beitragvon suuzuukii » Di, 06 Mär 2012, 14:16

Seh ich auch so.
Und Sonn-Feiertagsfahrverbot gilt für alle LKWmit Anhänger, egal wie groß und schwer. :!:
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Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5 Tonnen

Beitragvon EiligeIntuition » Di, 06 Mär 2012, 14:37

Nun mal nicht so hastig. :roll:

Das Sonntagsfahrverbot gilt lediglich für LKW über 7,5 Tonnen.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

"(..)

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. (..)

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php


Suzi-LKW (,da sie in der Regel 7,5 t Gesamtgewicht nicht überschreiten,) dürfen auch sonntags ohne Einschränkung fahren, aber nicht mit Hänger,

außer "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden" (§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO).

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__46.html


Das gleiche Fahrzeug mit PKW-Zulassung darf dann jederzeit, auch am Sonntag ohne Einschränkungen einen Hänger hinter sich herziehen.

Ist doch alles total einfach.

:wink:
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Re: Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5 Tonnen

Beitragvon muzmuzadi » Di, 06 Mär 2012, 16:54

EiligeIntuition hat geschrieben:Suzi-LKW (,da sie in der Regel 7,5 t Gesamtgewicht nicht überschreiten,) dürfen auch sonntags ohne Einschränkung fahren, aber nicht mit Hänger,

Steht ja weiter oben schon.
außer "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden" (§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO).

Ist das schon bundesweit gültiges Recht? Kann ich so aus dem Link nicht entnehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__46.html

Das hat wohl bis jetzt jedes Bundesland gemacht wie es das für richtig hält.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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