tüv überziehen ?

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tüv überziehen ?

Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 19 Mai 2014, 7:05

hallo zusammen
wie lange darf man den tüv überziehen ohne ärger zu bekommen

wird der tüv dann wieder zurück datiert ?oder bekomme ich dann trotzdem volle 2 jahre ?

Problem ist das ich gerade meinen Samurai neu aufbaue , werde auch vorraussichtlich nächste Woche fertig , hab aber vor das ich ihn im September erst zum tüv fahre und dann auch mit neuen tüv verkaufe
mfg kurt
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Beitragvon angelone » Mo, 19 Mai 2014, 7:52

Ab 4 Monate drüber wird angehalten werden glaub ich teuer.
Und im falle eines Unfalls erst recht.

Dem TÃœV selber isses egal.
Bis 6monate drüber bezahlt man glaub ich 15eur Strafe pro Monat, danach 80eur fix.
Weiss die genauen summen nicht, sind aber so um den dreh.

Zurückdatiert wird nicht mehr, kriegst immer volle zwei Jahre

Hätte im November gemusst und hab jetzt ne Palette ab März
Gruß,
Martin
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Beitragvon 4x4orca » Mo, 19 Mai 2014, 8:52

Die Gebühren stehen auf den jeweiligen Seiten des Tüv.

Ein Kumpel hat einen Suzuki mal nach dem letzten TÃœV 4 Jahre angemeldet in der Garage stehen gehabt und ist dann zum TÃœV. Der hat garnichts mehr bezahlt, da das Ding nicht bewegt wurde (KM vom letzten TÃœV-Zettel zum jetzigen TÃœV war nur die Strecke zu ihm nach hause).

Ich würde mal mit dem Tüv (jetzt) sprechen und die Lage klären. Evtl. beezahlst du bei jetziger Klärung garnix mehr, wenn du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug neu aufgebaut wird.


Gruss
Sacha
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Beitragvon Nitro1177 » Mo, 19 Mai 2014, 11:38

so stehts beim TÃœV:

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Eigentlich gar nicht. Bei Pkws und Motorrädern gilt: Die HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen. Eine Rückdatierung der Prüfung findet nicht statt.

Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.
Um Suzuki zu fahren muss man nicht bescheuert sein, aber es hilft !
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Beitragvon DaBonse » Mo, 19 Mai 2014, 13:20

Hallo,

mein TÃœV ist seit September 2012 abgelaufen. Nun also ca. 1,5 Jahre. Angemeldet ist er noch, aber wegen Aufbau zerlegt. Bin hald Optimist und glaube(glaubte) das die Karre in 4 Wochen fertig ist ;-)

Als ich das letzte mal nachgesehen habe, waren es bis 8 Monate ein kleines Bußgeld, danach ein Punkt.

Mit Versicherung ist sicherlich nicht zu spaßen bei einem Unfall, die suchen nur wo sie sich drücken können.

Wie gesagt, ich fahre nicht damit - die nächste Fahrt wird zum TÜV sein, hoffe da passiert nichts.
----------------------------------------------
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Beitragvon Dust » Mo, 19 Mai 2014, 13:53

Hallo zusammen,

Merken: Wenn ihr vom Schnittlauch angehalten werdet, bekommt ihr 1 Punkt in Flensburg, sogar wenn es nur 1 Tag überzogen ist!!!

Des Weiteren merken: Nur noch 8 Punkte, danach ist der Lappen wech!

Grüße
It's not a trick. It's a Suzuki!
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Beitragvon xr600schwarz » Mo, 19 Mai 2014, 14:16

Dust hat geschrieben:Hallo zusammen,

Merken: Wenn ihr vom Schnittlauch angehalten werdet, bekommt ihr 1 Punkt in Flensburg, sogar wenn es nur 1 Tag überzogen ist!!!

Des Weiteren merken: Nur noch 8 Punkte, danach ist der Lappen wech!

Grüße



Stimmt so nicht, erst wenn er 4 Monate drüber ist gibt es Punkte.

Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 40 Euro
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro
Aus Steinen die einem in den Weg gelegt werden, kann man was Schönes bauen.
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Beitragvon Geronzen » Mo, 19 Mai 2014, 14:57

Dust hat geschrieben:Merken: Wenn ihr vom Schnittlauch angehalten werdet, bekommt ihr 1 Punkt in Flensburg, sogar wenn es nur 1 Tag überzogen ist!!!


MERKEN: DAS gilt aber nur für Leute die einen solchen Sprachgebrauch pflegen... :twisted: :twisted: :twisted:

Gerechterweise :wink:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Wichtige Links:
Anleitungen: http://suzuki-offroad.net/viewforum.php?f=42
FAQ: http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?f=9&t=33453
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Beitragvon Dust » Mo, 19 Mai 2014, 15:42

@Geronzen: Da ich noch nie solche Probleme hatte, denke ich das ich mir auch keine Sorgen machen muss :twisted:
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Beitragvon berndhac » Mo, 19 Mai 2014, 17:11

Hallo,

bei mir ist es auch so, dass der TÜV seit fast 2 Jahren abgelaufen ist, weil sich die "Restauration" doch länger hingezogen hat als geglaubt. Angemeldet ist er auch noch.

Ich würde mit dem Wagen jetzt nur noch zum TÜV fahren.

Die Fahrt zum TÃœV ist dann aber legal?
Sollte man sich da sicherheitshalber einen Termin geben lassen, damit man gegebenenfalls "nachweisen" kann, dass man zum TÃœV wollte?

Muss es der (entfernungsmäßig) nächste TÜV sein, oder hat man innerhalb eines gewissenen Radius (z.B. 20km) freie Wahl?

Danke
Gruß
Bernd
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