Dachscheinwerfer???

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Dachscheinwerfer???

Beitragvon xandman » Fr, 29 Dez 2006, 10:50

Hallo!
Will auf meinem Zuki einen Bügel mit Scheinwerfern auf dem Dach anbringen.
Wie sieht die ganze Sache rein rechtlich aus??
Sprich welche Lampen sind zulässig??
Und was sagen die Jungs von der Trachtengruppe dazu??
Danke schon mal
Alexander
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Beitragvon eumel » Fr, 29 Dez 2006, 11:38

Moin,

hab auf meinem Frontera auch Scheinwerfer montiert. Die rechtliche Seite kannst Du hier erlesen:

http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf

auf den Seiten 66+67 steht was dazu.

Demnach kannst Du Dir ohne Probleme Scheinwerfer auf Dach setzen, als Arbeitscheinwefer. Du muss dafür nur einen separaten Schalter einbauen und darfst diese nicht während der Fahrt benutzen. Die Rennleitung hat da bisher auch noch nix zu gesagt.

Schöner Schaltplan ist auch hier:

http://www.4x4wire.com/tech/electrical/zj_lighting/

Schema 4 finde ich am besten :wink:

Gruß,

Ch.
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Beitragvon samusuzi » Fr, 29 Dez 2006, 12:24

Dauerplus von Batterie über Sicherung zu aureichend dimensionierten Kippschaltern und dann direkt zu den Leuchten tut`s auch und ist einfacher zu verdrahten...

Ich habe 2 vordere Scheinwerfer am Überrollkäfig und 4 Scheinwerfer am Dachbügel wobei dort 2 mach vorne und 2 nach hinten strahlen. So kannst Du Dien Auto schön nach allen Richtungen ausleuchten (Trial- Fahren) und zusätzlich auch nach vorne strahlen...

Die Scheinwerfer werden jeweils paarweise getrennt geschaltet und so ist`s auch kein Problem wegen der Belastung von Batterie / LiMa...

LG

Michael
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Beitragvon EMIX » Fr, 29 Dez 2006, 14:15

Hallo xandman,

guckst Du hier:

http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... ompact.pdf

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß Alex :wink:
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 29 Dez 2006, 16:12

Nach ECE R 48 dürfen bei M1-Fahrzeugen 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten. Wie die angebaut werden müßen ist ausdrücklich nicht definiert. Damit kannst Du dir problemlos 2 Fernscheinwerfer aufs Dach bauen. Jetzt der Haken: Bei einem festen Anbau muß die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden. Sind sie an einem Dachgepäckträger angebaut, gilt es als abnehmbar/Ladung und Du brauchst nix machen.
Da gibt es von Hella ein super Prospekt "Gesetzliche Vorschriften für Fahrzeuge und Trailer gemäß ECE Regelung 48"
Da steht alles wunderbar einfach und übersichtlicht drin.
(Hatte ich mir aus Bad Kissingen/Allradmesse mitgebracht) :-D
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 29 Dez 2006, 16:36

eumel hat geschrieben: Die rechtliche Seite kannst Du hier erlesen:

http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf



Das Thema Fernscheinwerfer wird auf Seite 29 dargestellt.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon EMIX » Fr, 29 Dez 2006, 18:51

SORRY!
Bei dem von mir oben angegebenen
link handelt es sich nur um den Anbau von
Zusatzfernscheinwerfer.
Arbeitsscheinwerfer kannst Du soviele aufs Dach
bauen wie Du möchtest insofern sie nicht mit
den Fahrzeugscheinwerfern gekoppelt sind.
Sie müssen separat an- und ausschaltbar sein.

Gruß Alex
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Beitragvon EMIX » Fr, 29 Dez 2006, 20:36

Hallo Roman,
hier ein Auszug der site STVZO.de:

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden

Kannst ja auch mal schauen, http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm
Melde Dich mal wenn Du Zeit hast.

Symbadisches Grüßle aus Denzlingen

Alex :-D
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Beitragvon Herbst » Mi, 16 Dez 2009, 17:11

Altes Thema raus kram....
Ich wollte fragen ob es so einen Dachbügel zu kaufen gibt oder ob ich mir den selbst basteln kann/muss und ob einer evtl n bild hat wie die so aussehen.
würde mir nämlich gern 2 arbeitsscheinwerfer aufs hardtop schnallen.
grüße Tobi
Herbst
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Beitragvon Herbst » Do, 17 Dez 2009, 16:31

hat keiner n bild doer so?
grüße
Herbst
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