Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
Bitte hier sachlich bleiben ...

Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Khaphut » So, 14 Feb 2016, 16:26

Hoi Leute,
kann mir vielleicht jemand kurz weiterhelfen?

Bin grad am montieren von zwei Zusatzscheinwerfern an den 'Hörnern' der Windschutzscheibe....
Ich würde die gerne ohne extra Schalter mit der Lichthupe und dem Fernlicht koppeln....

Weiss jemand ob das erstens vom TÃœV her in Ordnung geht?
Und wenn ja,welche Kabel (Farben) muss ich dazu verbinden?.........Ich hasse Elektrik :oops:
"Nagu agu, tack tack." (C3PO)
Benutzeravatar
Khaphut
Forumsmitglied
 
Beiträge: 36
Registriert: Fr, 19 Apr 2013, 18:07
Wohnort: BaWü-LB

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Baloo » So, 14 Feb 2016, 17:00

was für Scheinwerfer..... mit oder ohne E-Zeichen.....
und wie .... die Anleitung findest Du unter (sollte man nicht glauben) bei den.... "Anleitungen"
nur noch über Email, PN, Facebook oder Telefon erreichbar.....

make my Day!!!!!

http://www.facebook.com/mikebaloo.naujokat

SJ413 '89
Jeep Grand Cherokee 4.7 Liter V8 mit LPG
Benutzeravatar
Baloo
Forumsmitglied
 
Beiträge: 6502
Registriert: Di, 17 Jul 2007, 15:43
Wohnort: Volmarstein/ NRW
Meine Fahrzeuge: SJ 413
Jeep Grand Cherokee WJ 4.7 Liter V8

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Khaphut » So, 14 Feb 2016, 18:22

Baloo hat geschrieben: .... die Anleitung findest Du unter (sollte man nicht glauben) bei den.... "Anleitungen"



welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?... :?

...trozdem Danke...und nichts für ungut
"Nagu agu, tack tack." (C3PO)
Benutzeravatar
Khaphut
Forumsmitglied
 
Beiträge: 36
Registriert: Fr, 19 Apr 2013, 18:07
Wohnort: BaWü-LB

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon muzmuzadi » So, 14 Feb 2016, 18:32

Dem Baloo ist keine Laus über die Leber gelaufen. Er stellt sich nur die berechtigte Frage wie du es hinbekommen willst, wenn Du noch nicht einmal die Anleitung nachschauen kannst.

viewtopic.php?f=21&t=1911
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
Benutzeravatar
muzmuzadi
Moderator
 
Beiträge: 13901
Registriert: So, 20 Nov 2005, 12:19
Wohnort: 01900 Großröhrsdorf
Meine Fahrzeuge: Suzuki Samurai JSA
Qek Junior

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Kvasiny » Di, 16 Feb 2016, 0:06

Wenn es Arbeitsscheinwerfer werden sollen, dann brauchst du einen separaten Schalter !!
Dann kannst du auch Zusatzscheinwerfer ohne E Prüfzeichen nehmen.
Hier auch über Relais schalten, ist immer besser.

Wenn es Zusatzscheinwerfer werden sollen, dann kannst du dieser mit dem Fernlicht (nicht Abblendlicht !!) steuern. Nimm einfach das Kabel was zum Abblendlicht geht und schalte ein KFZ Relais damit.
(Ohne Relais wird es schon mal Käse !!!)
Zusatzscheinwerfer müssen E Kennzeichnung haben!

Anleitung findest du, wie Baloo geschrieben hat.

Fertig ist das ganze. Und für'n TÜV ok.
Sicherung nicht vergessen mit einzubauen, dann ist es auch für dich und das Auto besser!

Grüße aus Tunesien
Steffen
Kvasiny
Forumsmitglied
 
Beiträge: 187
Registriert: Mi, 30 Mär 2011, 20:26
Wohnort: Mülsen / Sachsen

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Baloo » Di, 16 Feb 2016, 4:00

für den TÜV und als Zusatzscheinwerfer ist am Wichtigsten E-Prüfzeichen die Referenzzahl.....
und paarweise Anbauen und schalten.....
nur noch über Email, PN, Facebook oder Telefon erreichbar.....

make my Day!!!!!

http://www.facebook.com/mikebaloo.naujokat

SJ413 '89
Jeep Grand Cherokee 4.7 Liter V8 mit LPG
Benutzeravatar
Baloo
Forumsmitglied
 
Beiträge: 6502
Registriert: Di, 17 Jul 2007, 15:43
Wohnort: Volmarstein/ NRW
Meine Fahrzeuge: SJ 413
Jeep Grand Cherokee WJ 4.7 Liter V8

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Geronzen » Mi, 17 Feb 2016, 8:14

Arbeitsscheinwerfer dürfen keine E-Zulassung haben die einen anderen Verwendungszweck dokumentieren.
Also Nebel- oder Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer geht nicht.
Scheinwerfer ganz ohne Zulassung sind als Arbeitsscheinwerfer sind OK :!:

Klingt komisch, ist aber so :roll:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Wichtige Links:
Anleitungen: http://suzuki-offroad.net/viewforum.php?f=42
FAQ: http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?f=9&t=33453
__________________________
Bekennender Smartphoneverweigerer!!!
Keine Gewalt ist auch keine Lösung... :wink:
"NO AIRBAGS" - wir sterben noch wie echte Männer
Benutzeravatar
Geronzen
Forumsmitglied
 
Beiträge: 2593
Registriert: So, 17 Okt 2010, 10:16
Wohnort: Bienenbüttel - Lüneburger Heide
Meine Fahrzeuge: Samurai JSA 92'er
Samurai VSE 99'er Facelift, Hochdach;
Opel Zafira B 2,2;
Heinemann Z1 BJ 1970;
Brenderup 2205 AB
95'er Samurai in Betreuung ...

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Vitara V6 » Mi, 17 Feb 2016, 8:19

Nein. Das steht so nirgends....
Wenn, dann bitte ein Quellenangabe im Gesetz bzw. einer Verordnung!

Paragraph 52StVZO:
(Ausschnitt)
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Benutzeravatar
Vitara V6
Forumsmitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: Mi, 29 Okt 2014, 9:33

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Baloo » Mi, 17 Feb 2016, 9:28

Geronzen hat geschrieben:Arbeitsscheinwerfer dürfen keine E-Zulassung haben die einen anderen Verwendungszweck dokumentieren.
Also Nebel- oder Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer geht nicht.
Scheinwerfer ganz ohne Zulassung sind als Arbeitsscheinwerfer sind OK :!:

Klingt komisch, ist aber so :roll:


das stimmt nicht.....
Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Tagfahrlicht oder Fernscheinwerfer benutzt werden....
genauso wie Fernscheinwerfer nicht als Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlicht benutzt werden dürfen....
das alles gilt NUR für den ÖFFENTLICHEN Straßenverkehr .....
Arbeitsscheinwerfer brauchen kein E-Zeichen, weil sie im Öffentlichen Straßenverkehr nur im stand
und von bestimmten KFZ verwendet werden dürfen....
also ..... von uns nur auf Privat Gelände.......
nur noch über Email, PN, Facebook oder Telefon erreichbar.....

make my Day!!!!!

http://www.facebook.com/mikebaloo.naujokat

SJ413 '89
Jeep Grand Cherokee 4.7 Liter V8 mit LPG
Benutzeravatar
Baloo
Forumsmitglied
 
Beiträge: 6502
Registriert: Di, 17 Jul 2007, 15:43
Wohnort: Volmarstein/ NRW
Meine Fahrzeuge: SJ 413
Jeep Grand Cherokee WJ 4.7 Liter V8

Re: Elektrik Frage Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Geronzen » Mi, 17 Feb 2016, 9:45

Vitara V6 hat geschrieben:Nein. Das steht so nirgends....
Wenn, dann bitte ein Quellenangabe im Gesetz bzw. einer Verordnung!


Mein TÜV-Ing. hat mir bei einer schon etwas zurückliegenden HU erklärt:
Nicht die Art der Schaltung ist hier ausschlaggebend sondern die Typprüfung (E-Prüfzeichen) der Scheinwerfer. Die müssen dann Regelkonform angebaut und geschaltet sein - ansonsten Mangel.... :evil:
Somit konnte ich meine vier Fernlichtarbeitsscheinwerfer auf dem Dach wieder abbauen (Ãœberschreitung der Referenzzahl und falsche elektrische Schaltung) :?

Scheinwerfer ohne irgendein Prüfzeichen gehen als Arbeitsscheinwerfer immer - sagt der Ing.

§49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

§50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php


Übrigens - HU im November 2015 - Nebelschlußleuchte ohne Funktion = erheblicher Mangel = keine Plakette... :evil: :evil: :evil:
Unglaublich :!:


Um der Diskussion hier keinen Vorschub zu geben - macht wie ihr wollt......
Das sind meine persönlichen Erfahrungswerte :!:
:P





....
Gruß aus der Lüneburger Heide

Wichtige Links:
Anleitungen: http://suzuki-offroad.net/viewforum.php?f=42
FAQ: http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?f=9&t=33453
__________________________
Bekennender Smartphoneverweigerer!!!
Keine Gewalt ist auch keine Lösung... :wink:
"NO AIRBAGS" - wir sterben noch wie echte Männer
Benutzeravatar
Geronzen
Forumsmitglied
 
Beiträge: 2593
Registriert: So, 17 Okt 2010, 10:16
Wohnort: Bienenbüttel - Lüneburger Heide
Meine Fahrzeuge: Samurai JSA 92'er
Samurai VSE 99'er Facelift, Hochdach;
Opel Zafira B 2,2;
Heinemann Z1 BJ 1970;
Brenderup 2205 AB
95'er Samurai in Betreuung ...

Nächste

Zurück zu Technische Fragen & Probleme - Das "HILFE-Forum"

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder