Moin,
die dazugehörige EU-Richtlinie (mit allen Anbauvorschriften und Messverfahren) findet sich hier (PDF). Letztendlich werden dort Grenzwerte für den Aufprall von Testkörpern vorgeschrieben, aber ob das Ding nun aus Stahlrohr oder PU-Schaum sein soll, dazu finde ich dort nichts...
Bei der ABE gilt es noch zu beachten: Ob der Bügel eingetragen werden muss oder nicht, steht dort auf der ersten Seite. Das Vorhandensein einer ABE alleine isz noch keine Garantie für den sorgenlosen Anbau...
Gruß,
Derk