Scheinwerfer als "Arbeitsleuchten"

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
Bitte hier sachlich bleiben ...

Scheinwerfer als "Arbeitsleuchten"

Beitragvon FlyingOtto » Fr, 21 Jul 2006, 17:28

Ich hab mal eben ein bißchen mit der Suche gestöbert und hab gelesen, das ich max. 4 Lichtquellen am Auto betreiben darf (ohne Blinker + Standlicht) => 2x Fahrlicht und z.B. 2x Nebel.

Wenn ich mir jetzt noch 4x abgedeckte(!) Scheinwerfer aufs Dach packe, die mit einem extra Schalter versorgt werden, krieg ich die als "Arbeitsleuchten" durch...?

Wie würdet ihr bei ´nem Van die Kabel nach innen legen??
Schönen Gruß, FlyingOtto
Benutzeravatar
FlyingOtto
Forumsmitglied
 
Beiträge: 144
Registriert: Mo, 15 Mai 2006, 15:54

Beitragvon Don051999 » Fr, 21 Jul 2006, 22:45

Hallo! Du darfst vom Gesetzgeber 2x Standlicht,2x Abblendlicht, 4x Fernlicht, 2x Nebelscheinwerfer am Fahrzeug haben! Am Dachbügel bekommst du die 4 Scheinwerfer nur mit Zusatzschalter als Arbeitsscheinwerfer abgenommen, wobei diese in der Regel auch nur als solche zu verwenden sind , da diese im eingeschaltetem Zustand in der Regel blenden, wenn du Sie drann hast wirst du das bestätigen! Aber im Offroadeinsatz Super! Die Kabel dafür kannst du beim Van entweder durch das Dach verlegen (Loch bohren und anständig Versiegeln) oder du gehst mit viel Aufwand (viel Kabel) durch die Zwangsbelüftung! Gruß Stefan
Gruß Stefan
Benutzeravatar
Don051999
Forumsmitglied
 
Beiträge: 1369
Registriert: Fr, 10 Feb 2006, 23:13
Wohnort: 58095 Hagen

Beitragvon eumel » Sa, 22 Jul 2006, 0:30

Moin,

hab ich gerade fertiggestellt:

http://forum.opel4x4.de/phpBB/viewtopic.php?t=5021

(@Admin`s: Ich hoffe der Link geht OK, sonst bitte rausnehmen)

Kabeldurchführung hab ich mit einer Stckverbindung von Hirschmann gelöst:

Bild


Bild

Arbeitsscheinwerfer brauchst Du in Deutschland nicht eintragen lassen und du kanst dir soviele davon anbauen wie du möchtest, einzige Bedingung ist das die Scheinwerfer nicht während der Fahrt eingeschaltet werden dürfen :wink: eine Abdeckung ist ebenfalls nicht erforderlich. Ich weiss allerdings nicht ob die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden muss, ich lass es einfach mal darauf ankommen.

Die Dekra hat übrigens eine Informationsbroschüre Online, da steht alles zum Thema Beleuchtung drin: http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf

Gruß,

Ch.
eumel
Forumsmitglied
 
Beiträge: 85
Registriert: So, 28 Mai 2006, 22:14
Wohnort: Reinbek (SH)

Beitragvon FlyingOtto » Mo, 24 Jul 2006, 12:49

Jetzt kommen meine "vertiefenden Fragen", Jungs:

Ich werde mir den DEKRA-Leitfaden mal reinziehen und schauen, ob ich Nebellampen überhaupt dort montieren darf, wo ich es plane!

Die Arbeitsscheinwerfer wären auf dem Dach auch nicht zur ständigen Benutzung gedacht.

@Don: Wegen Blendung - Blende ich mich selbst (??) oder den Gegenverkehr? Letzteres würde ich ausschließen können, da keine Benutzung auf der Straße geplant.

@Eumel: Wer ist Hirschmann? Kenne ich noch nicht?
Du hast Dir also ein Loch ins Dach gebohrt?
Machst du noch eine Bauanleitung, wie im anderen Forum angedacht? Würde mich sehr interessieren. Vielleicht mit einer Einkaufsliste und einem Schaltplan für Doofe (wie mich)...
Schönen Gruß, FlyingOtto
Benutzeravatar
FlyingOtto
Forumsmitglied
 
Beiträge: 144
Registriert: Mo, 15 Mai 2006, 15:54

Beitragvon eumel » Mo, 24 Jul 2006, 15:27

Moin,

das hier ist Hirschmann: http://www.hirschmann.com/

Die bauen allerhand Elektronikkram, Stecker, Buchsen, Kabel, Antennen und son Zeugs.

Bauanleitung werde ich noch machen, wird aber vorm Urlaub nix mehr werden. Die Schaltung hab ich hier gefunden:
http://www.4x4wire.com/tech/electrical/zj_lighting/ , ich hab Schema 4 eingebaut.

Gruß,

Ch.
eumel
Forumsmitglied
 
Beiträge: 85
Registriert: So, 28 Mai 2006, 22:14
Wohnort: Reinbek (SH)


Zurück zu Technische Fragen & Probleme - Das "HILFE-Forum"

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder