GFK Kotflügel... Gutachten oder so etwas!?!??!

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Beitragvon heinz » Di, 31 Mär 2009, 6:56

In D ist es meiner Meinung nach so. Ein jedes Fz. hat eine ABE vom Kraftfahr-Bundesamt. In der ABE ist genau festgelegt mit was das Fz. gebaut/ausgebaut wurde (Motor,Getriebe,Bereifung u.s.w.). Wenn davon abgewichen wird ist eine TÜV-Vorführung und Eintragung notwendig dann ist man wieder Rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn was passiert (was man nicht hofft oder wünscht) und das Teil ist nicht eingetragen ist gibts Probleme. Insbesondere wenn Personenschäden mit im Spiel sind.
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Beitragvon michi m. » Di, 31 Mär 2009, 8:11

Triscatal hat geschrieben:Deswegen auch meine Frage. Es gibt da schon ziemlich viele Unterschiede zwischen D und AT. :-D
Aber ich denke das es in D auch nicht "mal eben so geht".Und der Junge Beamte war nur ein Beispiel.von mir aus auch ein Älterer Beamter oder einer der Suzen nicht mag oder "Jeepfahrer" im Allgemeinen. :wink:
Wie schauts wenn es nicht eingetragen ist in AT? Wenn derjenige der es entdeckt fies ist,dann legt der dir die Karre Still wegen gefärdung,weil das ist ja Kunststoff und das splittert und dies und das... Ich weiss ja nicht wei kreativ die Gesetzeshüter so sind. Ich sag nur zu schnell gefahren weil es der Beamte meint....


Nana, so schnell geht es net. Stilllegen kann er dir das Fahrzeug nur bei Gefahr im Verzug. Das wären defekte Bremsen oder kaputte Reifen oder so.
Wenn er dich mit den GFK Kotflügeln erwischt, dann kann er dich maximal zur Landesregierungsstelle einberufen.
In dem Fall fahre ich unverzüglich zu einem Zivilingenieur und lasse mir ein Gutachten erstellen. Und das lasse ich dann bei dem Vorführtermin gleich eintragen.
Aber richtig ist es natürlich schon. Wenn es eingetragen ist, dann ist es perfekt.
Mich würde interessieren, wie viele der hier angemeldeten Suzukis ohne jede Beanstandung durch die Landesregierung kommen.
Wahrscheinlich weniger als 1%.
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