Lichtleiste am Scheibenrahmen?

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Lichtleiste am Scheibenrahmen?

Beitragvon 0p3r4t0r » Di, 29 Dez 2009, 14:17

Hi habe hier im Forum einige mit einer Dachlichtleiste gesehen.
Fand die Idee so genial das ich mir das slebst basteln wollte habe nun auch shocn angefangen und wollte mal eure Meinung dazu haben ob das Konstrukt auch so STVO zulässig ist.

Die Aufnahme ist an den vier Scheibenrahmen bohrungen wo im normalfall diese Stopper für eine umgeklappte Windschutzscheibe dran sind.
Frage A: Darf ich das so da dran bauen oder ist davon abzuraten da es zu schwer ist? ( es werden 1" Zoll Rohre verwendet / mit 2 oder max. 4 Arbeitscheinwerfern / und einem Stahlblech von einer stärke von 3mm auf dem das Nummernschild angerbacht wird)

Die Krieterien für die scheinwerfer und das Nummernschild sind klar habe mich dazu im Fourm shcon belesen.
[ Scheinwerfer müssenseperat geschaltet werden und dürfen nur im Stand betätigt werden/ Drüfen nicht mit dem normalen Licht geschaltet sein]
[Nummernshcild Vorn darf wenn durch Baulicher veränderug der Vorgesehene Platz dafür nicht mehr ausreicht verlegt werden/ muss jedoch Gut lessbar sein / darf nicht tiefer als 20mm vom Boden entfernt sein und die Boden Freiheit des Fahrzeugs nicht einschränken ]
So habe glaube ich nichts vergessen

Hier noch mal visualisiert :

Bild


A ist die Position der Aufnahme (grob)
Die Aufnahme wird an den Fix punkten des Scheibenrahmens sein.
B sind die Positionen der Arbeitsscheinwerfer ( ober oder unterhalb da bin ich mir noch nicht sicher )
C ist das Blech auf das später das Nummernschild gestzt wird

HOffe ich konnte das veranschaulichen und bin auf eure Meinungen gespannt =)
Gruß Carl
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Beitragvon uwenrue » Di, 29 Dez 2009, 20:32

Hallo Carl,

ich habe zwar mit so einer Konstruktion keine praktische Erfahrung, aber so gefühlsmäßig befürchte ich, daß das Dings vor und zurück wackeln wird. Weil die 4 Aufnahmebohrungen auf einer waagerechten Linie liegen, das denke ich verhält sich wie eine Art Drehachse. Gut wär, wenn man das ganze noch irgendwie nach hinten zum Dach abstützen könnte. Ich vermute mal, daß Du ein Softtop auf dem Wagen hast (?), dazu fällt mir allerdings keine Lösung ein.

Mach auf jeden Fall an der Aufnahme noch eine Platte bzw. ein Blech hinter das Rohr, so daß Du keine runde (Rohr) sondern eine flache Auflage zum Scheibenrahmen hin hast.

Die Scheinwerfer tät ich unterhalb des oberen Rohres, also neben das Kennzeichen, montieren. Neigt weniger zum Wackeln, wenn's nicht so hoch ist, und wenn's mal durchs Gebüsch geht sind die Lampen noch ein wenig geschützt.

Gruß

Uwe
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Beitragvon 3 Takter » Di, 29 Dez 2009, 20:39

Wenn du das Nummernschild oben daranmachst musst du das aber eintragen lassen. Ist vorgeschrieben. Da gibt es einen Paragrafen dafür
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Beitragvon yellowsuse » Di, 29 Dez 2009, 20:52

3 Takter hat geschrieben:Wenn du das Nummernschild oben daranmachst musst du das aber eintragen lassen. Ist vorgeschrieben. Da gibt es einen Paragrafen dafür

:?: seid wann das?
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Lichtleiste

Beitragvon SFA-JOCKEL » Di, 29 Dez 2009, 20:57

:-D stell doch mal ein Link ein wo ein Bild drauf ist

Danke und Gruss SFA-JOCKEL
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Beitragvon walli » Di, 29 Dez 2009, 21:00

Hallo, wenn du ein Cabrio mit Hardtop hast, dann mach dein Konstrukt auf die B-säule, da sind auch 4 Geweindebohrungen, da hält dann auch , ich habe es auch dort drauf und die Lichtausbeute ist super, hier mal ein Foto

Bild

Bild
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Beitragvon skitty » Di, 29 Dez 2009, 21:18

meine Lösung:

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schaugt dann in der Nacht so aus:

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Auf der Motorhaube blendet's bei mir fast nicht:

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Beitragvon 3 Takter » Di, 29 Dez 2009, 21:49

yellowsuse hat geschrieben:
3 Takter hat geschrieben:Wenn du das Nummernschild oben daranmachst musst du das aber eintragen lassen. Ist vorgeschrieben. Da gibt es einen Paragrafen dafür

:?: seid wann das?


Bild

Wenn es so gebaut werden soll erfordert dies eine Eintragung.
Ich hatte mal einen Link wo der zuständige Paragraf dafür stand. Kann Ihn aber leider nicht mehr finden. :(
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Beitragvon mfg41 » Di, 29 Dez 2009, 22:06

hallo,

also ich habe in FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung ) nur folgendes gefunden

Abschnitt 2

Zulassungsverfahren

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Absatz 7:


"(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

also im bezug auf die anbringungshöhe des vordern kennz. steht da nichts.
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Beitragvon yellowsuse » Di, 29 Dez 2009, 22:20

ich gehe mal einfach davon aus das du dich verlesen hast, da vorne nur mindest höhe geregelt ist und einsicht von so und so viel metern und kippwinkel max 30 grad!
Paragraph 60, Absatz 2 der stvzo!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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