zusatzscheinwerfer muss man eintragen lassen???
Mir wurde gesagt vom TÜV SÜD in Heidelberg, dass Lampen nicht eingetragen werden müssen, es sei denn sie sind an einem Lampenbügel der die Abmessungen des Fahrzeugs verändert.
Zudem gibt es keine Schaltvorschirft, NUR eine Bedienvorschrift.
d.h. man kann theoretisch 100 Lampen anschalten können, ABER MAN DARF EBEN HÖCHSTENS 4 anmachen (Beim Susi 6 = 2 Hauptscheinwerfer, 2 Standlichter in der Stossstange + 2 Nebel- oder 2 Fernscheinwerfer.)
Ich hab 2 Fernscheinwerfer am Rammschutz und 2 auf dem Dach (da wo die Stützen zum Umlegen der Scheibe waren). Niemand hat was gesagt, net mal der TÜV und die Polizei schon garnicht.
Auch wegen meiner Aufnahme für meine Funkantenne an der Seite (ein Winkel überm Kotflügel links, abgrundet, schliesst bündig mim Kotflügel meines Sami ab ) haben die nix gesagt, nur die Antenne selbst ( ca 230 cm lang) die musste ich wegen der "Peitschenwirkung" nach vorne abspannen wie die alten Willys es hatten bzw der BW Wolf.
Grüsse
Erik