welche umbauten sind alle typiserungspflichtig?

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welche umbauten sind alle typiserungspflichtig?

Beitragvon gargamel1985 » Do, 21 Sep 2006, 16:31

hi leute,

habe mir gedacht es wäre mal ein thread nützlich wo man auf einen blick lesen kann, was man bei seiner suze alles umbauen kann und wegen was man zum gutachter fahren muss.

ich weiß dass man:

- fahrwerksumbauten bzw höherlegungen ( lift, fahrwerk, spoa, shakel etc. )
- andere reifendimensionen
- stoßstangen
- andere wagenfarbe

eintragen lassen muss, aber weiter bin ich mir nicht sicher, muss man auch:

- kotflügelverbreiterungen
- zusätzlicher überrollbügel (wenn originaler noch vorhanden ist)
- ladflächenumbau (sowas wie haasa anbietet http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=2149
- rammbügel
- zusatzscheinwerfer
- winch
- andere sitze
- muss ma es auch eintragen lassen wenn man zb. einen 410er auf scheibenbremsen umrüstet?
- ein anderes VTG
- schnorchel

eintragen lassen?
das kann doch nicht sein dass man wegen jedem sche*** zum prüfer muss oder?

euch fallen sicher noch mehr teile und unbauten ein die man eintragen muss bzw habt ihr erfahrungen mit typisieren.
würde mich freuen wenn ihr euch zahlreich an diesem thread beteiligen würdet.

gruß berni
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Beitragvon vertico » Do, 21 Sep 2006, 16:52

Eine gute Idee, allerdings muesste dann zumindest nach Deutschland und
Oesterreich unterschieden werden. Da gibt's ja leider wohl recht
grosse Unterschiede, oder?
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Beitragvon Parador » Do, 21 Sep 2006, 16:59

Find ich ne Super Idee so was zu machen, aber der Unterschied D und Ö wäre schon wichtig, da gibt es glaube ich schon unterschiede.

Rammbügel is soweit ich weiß aber nächsten Jahr in D nicht mehr zuläßig, außer du hast einen dran der vorher schon eingetragen wurde.
Alles was mit Bremsen zu tun hat muss auf jeden Fall eingetragen werden!
Stoßstange eintragen, bin ich mir net sicher ob man das in D muss?
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Re: welche umbauten sind alle typiserungspflichtig?

Beitragvon madmax » Do, 21 Sep 2006, 17:11

gargamel1985 hat geschrieben:- kotflügelverbreiterungen
- zusätzlicher überrollbügel (wenn originaler noch vorhanden ist)
- ladflächenumbau (sowas wie haasa anbietet http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic.php?t=2149
- rammbügel
- zusatzscheinwerfer
- winch
- andere sitze
- muss ma es auch eintragen lassen wenn man zb. einen 410er auf scheibenbremsen umrüstet?
- ein anderes VTG
- schnorchel


hallo !

auch diese liste von teilen mußt du in österreich eintragen lassen.
grundsätzlich kanst du sagen: jede veränderung des fahrzeuges mußt du eintragen lassen.

es kommt halt immer darauf an ob es jemand merkt oder nicht, aber z.b. bei den sitzten: wenn es hart auf hart kommt, kann auch da einer fragen ob diese original sind oder nicht.
überollbügel z.b. ein begehrtes objekt der behörde ob der eingetragen ist und eine abe-nummer hat oder ein tüv.
so ist es mit allen teilen.
vtg z.b. wirst du deinen tach angleichen müssen wenn du das wirklich eintragen willst, nur das wird sicher keiner wissen oder merken ob das ein 410er ider ein 413er ist

grüße
markus
:bigsmile: Ist der Rost zu stark, Ist dein Blech zu schwach :bigsmile:
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Beitragvon gargamel1985 » Do, 21 Sep 2006, 17:21

heißt das also wenn man alles eintragen muss, dass ich auch für alles eine unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein tüv gutachten brauche oder hängt das vom prüfer ab ob er es dir genehmigt?
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Beitragvon peci » Do, 21 Sep 2006, 17:22

grundsaetzlich du musst jede (fixe) veraenderung am fahrzeug eintragen. oder die teile haben eine abe die du dann immer mitfuehren musst.

extrembeispiel:
wenn du z.b eine abnehmbare winch drinnen mitfuehrst musst du die nicht eintragen, wenn die vorn drauf ist schon.
das kann man sogar noch weiter treiben, wenn diese hinten verschraubt ist muesste man sie auch eintragen, es sei denn es sind nur ein paar fluegelmuttern dann kann man argumentieren dass die nicht fix montiert sind.

genauso kann man beim UERB auch argumentieren. solange da nicht gurten drauf sind und der originale UERB am fahrzeug montiert ist kann man sagen dass es sich mehr oder weniger um fracht handelt. (im notfall einfach mit fluegelmuttern montieren *gg*)

oder auch beim pickup umbau. solange das nicht fix verschweisst ist kann man immer noch argumentieren dass man das teil nur transportiert. dabei muss halt fuer die gesetzesmaessige befestigung der ladung gesorgt werden....
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Beitragvon gargamel1985 » Do, 21 Sep 2006, 18:04

einfach so machen darf man also nichts. das heißt es fährt jeder der ein bisschen schraubt eigentlich nicht ganz legal oder wie?

wie sieht die ganze sache dann beim pickerl machen aus, habt ihr da schon mal schwierigkeiten gehabt?

was habt ihr eigentlich alles eingetragen bei euch und was nicht, seid ihr schon mal aufgehalten worden? was zahlt man eigentlich strafe? können die dir gleich das "taferl" auch wegnehmen?

ich hab nämlich ein bisschen schiss weil an meinem zweitwohnsitz in leoben sind die polizisten relativ streng und halten dich gerne auf. bei mir in liezen wäre es mir ja egal wenn nicht alles eingetragen wäre, da kenn ich auch einige polizisten.
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Beitragvon offroad4fun » Do, 21 Sep 2006, 22:28

habe mir gedacht es wäre mal ein thread nützlich wo man auf einen blick lesen kann, was man bei seiner suze alles umbauen kann und wegen was man zum gutachter fahren muss.

die idee ist sogar sehr gut .. mal gucken was da so zusammenkommt ...

lg thomas
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Beitragvon kurt (eljot ) » Fr, 22 Sep 2006, 6:16

in ösi-land muss man die geänderte Farbe eintragen lassen .??
ich dachte schon die deutschen behöreden sind verückt
mfg kurt
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Beitragvon Hansolo » Fr, 22 Sep 2006, 8:38

Hallo zusammen,

habe vor einiger Zeit versucht mich da schlau zu machen und bin dabei auf dieses Dokument gestoßen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/downloads/aenderungsliste2606.xls

Da es direkt vom Verkehrsministerium ist, wird es schon korrekt sein.

Dort steht z.B., dass eine Änderung der Grundfarbe "nur" bei der Zulassungsstelle gemeldet werden muss.

HTH.

Viele Grüße,
Michael
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