Was sagt der tüv wenn kein lenkradschloss vorhanden ist ???

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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 21 Mai 2012, 10:57

Kata.Kai hat geschrieben:Selbst die Keyless-Dinger haben ein ähnliches System: "Elektronische Lenkradverriegelung".
Sorry. :wink:

Hab ich so vermutet. Das heißt dass es aber nicht zwingend das klassische Zündschloß sein muß sondern das auch andere Lösungen(wenn das Geld egal ist) möglich sind.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Toxic » Mo, 21 Mai 2012, 11:11

aber es muss ne selbstätig wirkende Lenkradverriegelung sein...
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Beitragvon Sj Burn » Mi, 23 Mai 2012, 21:06

ja eigentlich sollte der schlüssen ganz raus aber dann werd ich ihn wohl für die zündung drinlassen. doof nur das der so ausgelutscht is das er sich dann losrapelt :(
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Beitragvon Baloo » Do, 24 Mai 2012, 6:36

Sj Burn hat geschrieben:ja eigentlich sollte der schlüssen ganz raus aber dann werd ich ihn wohl für die zündung drinlassen. doof nur das der so ausgelutscht is das er sich dann losrapelt :(

ich hab auch so einen Schlüssel..... Ich drehe mit Schlüssel auf Zündung an.... dann ziehe ich Ihn ab und lege Ihn in den Aschenbecher(bin Nichtraucher) starte mit Startknopf wenn ich den Motor aus machen will ...
stecke ich den Schlüssel wieder rein oder ziehe meinen Natoknochen(Notaus) raus....

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Beitragvon Offroad Events » Do, 24 Mai 2012, 7:15

Lenkradschloß ist keine Pflicht. Das Fahrzeug muß lediglich ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Dazu würde z.B. auch ein Vorhängeschloß am Schalthebel reichen mit dem man den Rückwärtsgang arretiert und nicht mehr schalten kann. Natürlich muß die Zündung über einen Schlüsselschalter, o.ä., geschaltet werden damit nicht jeder Honk den Motor starten kann.
Saab oder auch Smart z.B. hatten nie ein Lenkradschloß, immer nur die Schalthebelarretierung im Rückwärtsgang und den Zündschlüssel in der Mittelkonsole.
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Beitragvon Baloo » Do, 24 Mai 2012, 7:24

Offroad Events hat geschrieben:Lenkradschloß ist keine Pflicht. Das Fahrzeug muß lediglich ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Dazu würde z.B. auch ein Vorhängeschloß am Schalthebel reichen mit dem man den Rückwärtsgang arretiert und nicht mehr schalten kann. Natürlich muß die Zündung über einen Schlüsselschalter, o.ä., geschaltet werden damit nicht jeder Honk den Motor starten kann.
Saab oder auch Smart z.B. hatten nie ein Lenkradschloß, immer nur die Schalthebelarretierung im Rückwärtsgang und den Zündschlüssel in der Mittelkonsole.

nicht böse sein....
das ist ist doch jetzt Kindergarten...
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Lenkradschloß ist keine Pflicht.

Natürlich muß die Zündung über einen Schlüsselschalter, o.ä., geschaltet werden damit nicht jeder Honk den Motor starten kann.

Also baue ich mein Lenkradschloss aus... und dann ein seperates Zündschloss wieder ein.... ????
und dann baue ich mir noch eine Arretierung für die Gangschaltung....
habe dann statt gar keinem Schlüssel.... einen für die Türen... einen für das Zündschloss... und noch einen für die Arretierung..... super Idee...
noch mal.... nicht böse sein....
Gruß
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Beitragvon Offroad Events » Do, 24 Mai 2012, 22:31

Gefragt wurde nach der rechtlichen Lage, von Sinn hat niemand was gesagt :roll:
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Beitragvon Sj Burn » Fr, 25 Mai 2012, 23:09

ja ok das ja dann quatsch .... werd ich das schloss drin lassen und den startknopf dahinter hängen .
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