von barmin » Do, 24 Mai 2018, 20:56
- Suzuki-Forum
es gibt wohl ein Mustergutachten, ich hab aber bislang keinen gefunden der dieses Gutachten noch hat
- TüV
wenn ich ein Mustergutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki vorlege würde der TüV die Genehmigung einfach neu eintragen.
Der TüV sagt er selbst hat keine Gutachtensammlung (eigentlich kaum zu glauben, dann kann er ja nichts gegenprüfen)
- Suzuki
die Kundenbetreuung bei Suzuki läuft über eine externe Firma (Allysca Assistance). Das ist eher ein Callcenter, nicht besonders kompetent und eigentlich
auch nicht interessiert zu helfen. Mein Suzuki-Händler hatte die gleichen Probleme (seine Aussage: support seitens Suzuki generell eher schlecht).
Ergebnis: kein Gutachten / keine Typprüfung bekannt
- Westfalia
die EG-Typgenehmigung zu der Westfalia-Anhängerkupplung habe ich; die gilt für alle spanischen SJ und Samurai und bezieht sich nur auf die Kupplung.
Die Kupplung ist zugelassen bis 1400 kg Zuglast und passt an alle SJ Versionen, egal ob man 1000 kg, 1100 kg oder 1300 kg ziehen möchte.
Die erlaubte Zuglast für das jeweilige Auto ist damit ein Thema nur für Suzuki.
-> deswegen die Idee mit dem Fahrzeugschein (HSN 7612, TSN 319)