Bescheinigung für höhere Anhängelast

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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon Bobie01 » Mo, 11 Dez 2017, 22:59

Ja das Gutachten ist aber wohl verschollen, schade
mfg Jeff
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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon barmin » Di, 22 Mai 2018, 6:36

Hallo
mit der Bescheinigung für Anhängelast 1300 kg bis 12% Steigung bin ich leider nicht weiter gekommen.

Aber kann mir jemand eine Kopie des Fahrzeugscheines (Zulassunsbescheinigung Teil 1) für einen
spanischen Samurai (Fahrgestell-Nr. beginnt mit VSE) Baujahr 1999 mit dem Eintrag schicken?

Eintrag wäre: zu O.1 1300 BIS 12% STEIGUNG


Danke und Grüße
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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon OZ83 » Di, 22 Mai 2018, 19:10

Also ich habe eben nochmal nachgeschaut, mein alter Van (Bj.93) hatte 1300 drin stehen ohne die Einschränkung.
Mein Long (Bj2000) hat 1100 drin stehen.
Hier der vom Van:

Bild

Leider ist er sehr hell gescannt, das hochladen macht es nochmal schlechter...
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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon barmin » Mi, 23 Mai 2018, 5:22

Danke für das pdf.

Ich hab nochmal überlegt, eigentlich brauch ich fürs Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugschein mit der richtigen HSN / TSN.

die passende HSN (unter 2.1): 7612
die passende TSN (unter 2.2): 319

Ich hab den alten Schein vom Vorbesitzer mit dem komischen Eintrag angehängt.

Danke und Grüße
barmin


Bild
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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon Samu-Rosi » Do, 24 Mai 2018, 13:10

Hast du denn schon mal beim TÜV gefragt welche Papiere der benötigt/will, wenn die das überhaupt noch ändern.

Ansonsten würde ich mal bei Westfalia anfragen. Die AHK's sind ja nicht Universal sondern speziell für ein Fahrzeug gefertigt. Dann sollte es im Zweifelsfall doch auch eine Begründung in Form einer ABE geben wie Westfalia auf die 1400kg kommt.

Mit einer ABE könntest du zum TÜV und diese eintragen lassen....
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Re: Bescheinigung für höhere Anhängelast

Beitragvon barmin » Do, 24 Mai 2018, 20:56

- Suzuki-Forum
es gibt wohl ein Mustergutachten, ich hab aber bislang keinen gefunden der dieses Gutachten noch hat

- TüV
wenn ich ein Mustergutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki vorlege würde der TüV die Genehmigung einfach neu eintragen.
Der TüV sagt er selbst hat keine Gutachtensammlung (eigentlich kaum zu glauben, dann kann er ja nichts gegenprüfen)

- Suzuki
die Kundenbetreuung bei Suzuki läuft über eine externe Firma (Allysca Assistance). Das ist eher ein Callcenter, nicht besonders kompetent und eigentlich
auch nicht interessiert zu helfen. Mein Suzuki-Händler hatte die gleichen Probleme (seine Aussage: support seitens Suzuki generell eher schlecht).
Ergebnis: kein Gutachten / keine Typprüfung bekannt

- Westfalia
die EG-Typgenehmigung zu der Westfalia-Anhängerkupplung habe ich; die gilt für alle spanischen SJ und Samurai und bezieht sich nur auf die Kupplung.
Die Kupplung ist zugelassen bis 1400 kg Zuglast und passt an alle SJ Versionen, egal ob man 1000 kg, 1100 kg oder 1300 kg ziehen möchte.
Die erlaubte Zuglast für das jeweilige Auto ist damit ein Thema nur für Suzuki.


-> deswegen die Idee mit dem Fahrzeugschein (HSN 7612, TSN 319)
barmin
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