Hallo,
ich habe mir mal vor geraumer Zeit selbstgebaute Trittbretter ersteigert die ich am Rahmen anschrauben kann. Allerdings sind die dann breiter als die Kotflügel, sprich breiter als die eingetragene Fahrzeugbreite. Muss ich mir dann zwangsläufig noch eine Kotflügelverbreiterung machen oder gibt es da eine Regel wie weit sowas überstehen darf? Hab nämlich vor geraumer Zeit mal was in einem anderen Forum von 3,5cm oder so gelesen.
Aber bevor ich mir jetzt hier was ans Auto schraub was ich nachher wieder abmachen muss, dachte ich, fragste lieber mal nach.
Gruß Alex