Anhängerkupplung und Blattfedern

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Anhängerkupplung und Blattfedern

Beitragvon Pranky » Mi, 05 Feb 2014, 19:11

Hallo, die Suche hat mir nicht weiter geholfen, daher frage ich euch einfach mal ob bei den Blattfedern eine extra Lage bzw stärkere Federn rein sollten wenn ich eine Anhängerkupplung verbaue?
Die Kupplung hat 1300Kg Zuglast und Stützlast 75 KG
Gruß Frank
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Beitragvon Geronzen » Mi, 05 Feb 2014, 19:39

Da habe ich noch nie was von gehört.

Die ABE der AHK enthält Hinweise für mögliche erforderliche Fz-Änderungen.

Ist mir aber für den Samurai nicht bekannt
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Beitragvon der klumpenmacher » Mi, 05 Feb 2014, 20:28

bei mir sind die blattfedern original ohne extra lage und im kfz brief ist die AHK ohne weiteres eingetragen- mit 75kg stüztlast 1500kg gebremst....
das bin ich....
http://youtu.be/Q3c0wQkAVlg

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Beitragvon Pranky » Mi, 05 Feb 2014, 20:51

ok wollte nur auf nummer sicher gehen! :roll:
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Beitragvon Eckhard » Mi, 05 Feb 2014, 21:45

der klumpenmacher hat geschrieben:bei mir sind die blattfedern original ohne extra lage und im kfz brief ist die AHK ohne weiteres eingetragen- mit 75kg stüztlast 1500kg gebremst....


Hallo !

Stimmt das 1500 kg ??

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Beitragvon User gelöscht » Mi, 05 Feb 2014, 22:00

Hallo,

ich weiß nicht in wie weit die Bestimmungen von Österreich zu Deutschland abweichen aber bei uns gilt.

Gebremst darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das des Eigengewichts des Zugfahrzeuges nicht überschreiten sprich 900kg
Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf 3,5t nicht überschreiten.

Das alles gilt bei uns für den normalen B!

Stützlast bei meinem SJ413 mit eingetragener AHK von 1990 sind 50kg, ist eine von Brink

Sg
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Beitragvon der klumpenmacher » Mi, 05 Feb 2014, 22:20

Sorry schreib Fehler- sind 1300kg...
das bin ich....
http://youtu.be/Q3c0wQkAVlg

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