Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Vitara V6 » So, 20 Mär 2016, 16:13

Das habe ich u.a. bereits geschrieben.
Ist doch auch völlig logisch.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon KleinerEisbaer » So, 20 Mär 2016, 20:05

Ich bin dafür, dass der TE vor Gericht geht und es (auch für uns) gerichtlich prüft. Dann sind alle Fragen klar beantwortet. ;)

Was ich mich frage, selbst wenn man die Fahrzeuge nur bei Veranstaltungen nutzt, fährt man doch über das an dem Tag öffentlich zugängliche Gelände, daher muss das Fahrzeug ja versichert (Sportgeräteversicherung oder die normale Kfz-Versicherung) sein. Wie sind also die Vorraussetzungen für die Gültigkeit der normalen Kfz-Versicherung? Gilt diese auch bei Fahrzeugen die nicht dem Fahrzeugschein entsprechen und abgelaufenen TÜV haben?
Zuletzt geändert von KleinerEisbaer am So, 20 Mär 2016, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Vitara V6 » So, 20 Mär 2016, 20:13

Und wer bezahlt ihm dieses Experiment mit klarem Ausgang?
Und selbst WENN er vor einem Amtsgericht oder auch Landgericht einen Erfolg erzielen WÜRDE wäre dies noch lange kein Grundsatzurteil.
Präzedenzfälle wie in US Krimis gibt es hier bei uns so NICHT.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » So, 20 Mär 2016, 23:15

Danke Leute für diese angeregte Diskussion.

Ich werde versuchen zu klären, was an Kosten auf mich zukommen kann, wenn ich gerichtlich gegen den Bußgelbescheid vorgehe.

Immerhin soll ich ja auch noch einen Punkt kassieren, das kotzt mich am meisten an.

Die von Baloo zitierten Stellen aus dem Internet sind ebenfalls wie die von mir zitierte Stelle nur Meinungen.

Zu den interessanten Fragen vom kleinen Eisbär:

Ich war schon länger nicht mehr bei einer deutschen Veranstaltung, aber beim letzten DGM Lauf, bei dem ich mitgefahren bin, habe ich zusätzlich zu meiner bestehenden Haftpflicht eine für den Renntag geltende Sportversicherung abschließen müssen. Vielleicht kann jemand der DGM fährt mehr dazu schreiben.

Vor ein paar Jahren hatte ich einen Samurai, mit dem ich nur DGM gefahren bin. Für dieses Auto habe ich dann beim Versicherungsbüro Krämer für jedes Jahr eine Spotrversicherung abgeschlossen.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Vitara V6 » Mo, 21 Mär 2016, 13:51

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - Tatbestände (Vom KBA!)
...
329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage B - 1Punkt 60,00€
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » Mo, 21 Mär 2016, 15:01

Ich habe bei meiner Recherche folgende Behauptung gefunden:

Der Kommentar zum § 29 StVZO sagt da aber was anderes aus:

Nichtdurchführung HU keine Ordnungswidrigkeit, wenn Kfz zwecks Reparatur auf nichtöffentlicher Verkehrsfläche abgestellt ist. Die Untersuchung von Kfz u Anh ergibt sich grundsätzlich aus § 29 Abs 1. Nach § 29 6Abs 1 müssen die Halter von Fz, die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben, ihre Fz in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Zu diesem Zweck hat der FzHalter das Fz vorzuführen.

Die Tatsache, dass das Fz im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung nicht benutzt wird, berührt diese Vorführpflicht nicht, erst recht nicht die Benutzung lediglich in dem Rahmen, in dem die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens an sich entbehrlich gewesen wäre (§ 18 Abs 2). Obwohl somit dem ersten Anschein nach der FzHalter für das hier in Rede stehende u auf einem abschließbaren Hinterhof abgestellte Kfz mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden könnte, so ist dies unter Berücksichtigung von § 1 Abs 1 Satz 1 StVG nicht der Fall, da das Fz, sofern die Beschreibung zutrifft, nicht fahrbereit ist u repariert werden muss u soll.
Daher ist eine Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen entspr § 1 Abs 1 StVG nicht möglich. Insofern ist festzustellen, dass durch die Nichtdurchführung der HU an einem nichtfahrbereiten u auf einer nichtöffentlichen Verkehrsfläche abgestellten Kfz ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand nicht erfüllt ist. (2006)


Alles Juristendeutsch. Eigentlich sind wir hier ein technisch orientiertes Forum, aber ich wollte euch diese Meinung nicht vorenthalten.

Wie ein Richter den Sachverhalt bei meiner Situation sehen wird, weiss ich nicht. Zum Zeitpunkt, zu dem mir die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wurde, hatte das Fahrzeug keine Stoßdämpfer, keine Scheinwerfer und keine funktionierenden Bremsen. Ich gehe davon aus, daß es daher nicht fahrbereit war und ich repariere es. Rechnungen über neue Stoßdämpfer, neue Bremsbeläge aus diesem Zeitraum kann ich vorlegen.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon DaBonse » Mo, 21 Mär 2016, 15:05

@Jack

Kannst Du bitte den Link zur Quelle posten.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Vitara V6 » Mo, 21 Mär 2016, 15:09

Wenn Dir 60€ und 1 Punkt (der einem normalen Fahrer nichts ausmachen sollte) so wichtig sind, dann strenge ein u.U. teures und langwieriges Verfahren an.
Die überlasteten Gerichte freuen sich....
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » Mo, 21 Mär 2016, 15:11

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=59281




Kirschbaumverlag; Kommentar zur StVZO, 40. Ergänzungslieferung, März 2007

Beitrag 9 und 12
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon DaBonse » Mo, 21 Mär 2016, 15:22

Vitara V6 hat geschrieben:Wenn Dir 60€ und 1 Punkt (der einem normalen Fahrer nichts ausmachen sollte) so wichtig sind, dann strenge ein u.U. teures und langwieriges Verfahren an.
Die überlasteten Gerichte freuen sich....


Das prüft er doch gerade.
Ich finde die Infos die schon gesammelt wurden nicht uninteressant. Mit einer guten und stichhaltigen Argumentation muss es nicht zwingend zu einem Verfahren kommen. Evtl. gibt es schon ähnliche Urteile.

Diese Infos sind evtl. auch für andere Forenuser von Interesse. Mal schaun was noch rauskommt.
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