Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Roger » Fr, 18 Mär 2016, 21:09

Es gibt wirklich solche tüver , kenne da auch Geschichten aus einer LKW Werkstatt ](*,) ](*,)
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon opelix424 » Fr, 18 Mär 2016, 23:18

Jawol und morgen wird die Kripo bei dir vor der Tür stehen dann kannst du deine Geschichten erzählen
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Roger » Sa, 19 Mär 2016, 6:44

Die Kripo kommt schon oft genug vorbei . wegen solch kleinen Sachen müssen die nicht auch noch kommen ,
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » So, 20 Mär 2016, 12:06

Doppelpost
Zuletzt geändert von Jack am So, 20 Mär 2016, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » So, 20 Mär 2016, 12:06

Ich verstehe diese Diskussion jetzt nicht ganz.

Ich bin mit meinem Fahrzeug seit 2014 nicht mehr auf öffentlichen Straßen unterwegs. Was kann ein TÜV Mitarbeiter an einer bereits abgelaufenen Plakette ändern, die die Polizei bereits fotographiert hat?

Mir wird vorgeworfen, daß ich es unterlassen habe das Fahrzeug zu einer längst fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.

Wenn ich zur Hauptuntersuchung will, kann ich meinen SJ jederzeit auf den Anhänger stellen und zur HU bringen, ich muss dazu keine öffentlichen Verkehrsflächen benutzen.

Zum Geltungsbereich der StVZO und StVG Habe ich folgende Meinung gefunden:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf privatem Gelände haben sie keine direkte Geltung, sofern der private Flächeneigentümer dies nicht will.

Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr können daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oder beispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden.


Das ist natürlich nur eine Meinung, ich weiss nicht wie fundiert diese Meinung ist und ich weiss auch nicht, ob diese Meinung vor einem Gericht Bestand hat.

Ich frage mich allerdings immer noch, wie ich mit einem Fahrzeug, das sich nicht auf öffentlichen Staßen befindet, eine Ordnungswidrigkeit begehen kann, die nach den o.g. Ordnungsvorschriften verfolgt wird.

Ich überlege, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Vitara V6 » So, 20 Mär 2016, 12:16

Die Kosten kannst Du Dir sparen.

Die Frist zur Anmeldung zur Hauptuntersuchung bzw. deren Durchführung besteht für jedes zugelassene KFZ, egal wo es abgestellt ist.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon DaBonse » So, 20 Mär 2016, 12:18

Hallo,

ich glaube die meisten meinen, dass Du mit einem TÜV Prüfer sprechen sollst um neuen TÜV zu erhalten und gehen gleichzeitig davon aus, dass das Fahrzeug so nicht so einfach TÜV bekommt. So habe ich die Diskussion verstanden.

Bzgl. der Rechtsmäßigkeit des Ordnungsgeldes, würde ich es ehrlich gesagt mit der Zahlung bewenden lassen. Rechtsanwalt kostet Geld und Nerven. Ich selber habe wegen des gleichen Themas mit einem TÜV Prüfer als auch mit einem Polizisten gesprochen. Beide haben mir die rechtliche Situation bestätigt. Nachgelesen habe ich auch noch, kann mich aber nicht mehr an die genaue Stelle im Gesetz erinnern, so dass ich hier nicht zitieren kann.

Klar kann man klagen, muss jeder selber wissen - ich halte es für übertrieben und für aussichtslos.

Wenn Du TÜV bekommst, dann mach das doch. Sind 100,- Euro TÜV + 60,- Euro Bußgeld + Punkt.

Außerdem: Klage hin oder her - den Mangel musst Du jetzt so und so beseitigen, sonst folgen weitere Schreiben und Schritte vom Amt. Selbst wenn später (was ich nicht glaube) was anderes vor Gericht raus kommen sollte, wirst Du die momentane Situation nicht so lassen können.

Meine Meinung.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Jack » So, 20 Mär 2016, 12:38

Servus DaBonse,

genau um die Klärung ob das Ordnungsgeld rechtmäßig war, geht es mir.

Nur weil das noch nie jemand vor Gericht angezweifellt hat, muss es ja nicht rechtmäßig sein.

Ich würde gerne selbst entscheiden, wann ich zur HU fahre und wann ich mein Fahrzeug an oder abmelde.

Das mit dem TÃœV kann in meinem Fall recht einfach gehen:

31x10,5" Reifen runter und die Standard Winterreifen, die auch noch im Schein stehen drauf.

Ein paar kleine Rostlöcher zumachen, fertig

Falls es wegen der Winden-Stoßstange zu Problemen mit dem TÜV kommt, kommt eine Originalstoßstange dran.

Die Eintragung der Änderungen kann ich dann ja immer noch im Sommer machen.

Nach diesem ganzen hin und her frage ich mich jetzt:

Wenn auf mein Fahrzeug, das auf meinem Privatgrundstück parkt, 31er Reifen montiert sind, entspricht es nicht den Vorschriften. Wenn jetzt die Polizei vorbeikommt und ein Foto davon macht, muss ich dann auch mit einem Bußgeld rechnen? Muss ich dann jedesmal wenn ich etwas an meinem Fahrzeug etwas ändere, das Auto abmelden?
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon DaBonse » So, 20 Mär 2016, 13:23

Insofern hast Du schon Recht - Irgendwann klagt immer einer zum Ersten Mal und schafft somit einen Präzedenzfall. Geht in unserer Rechtsordnung auch nur so.

Aber das ist dann eher was für Jura-Forum ;-)

Jack hat geschrieben:Servus DaBonse,
Nach diesem ganzen hin und her frage ich mich jetzt:

Wenn auf mein Fahrzeug, das auf meinem Privatgrundstück parkt, 31er Reifen montiert sind, entspricht es nicht den Vorschriften. Wenn jetzt die Polizei vorbeikommt und ein Foto davon macht, muss ich dann auch mit einem Bußgeld rechnen? Muss ich dann jedesmal wenn ich etwas an meinem Fahrzeug etwas ändere, das Auto abmelden?


Auch das ist eine gute Frage, hier würde ich eher die Meinung vertreten die Du oben mal zitiert hast. Aber persönliche Rechtsvorstellungen und das Recht unterscheiden sich doch meistens. Auch hier wohl eher etwas für Juristen.

Bei den ABE's ist es doch so (wenn ich richtig liege), dass man z.B. das OME Fahrwerk einbaut und dann zeitnah zur Eintragung fahren muss/soll. Bis zur Eintragung müssen eben die Unterlagen mitgeführt werden. Sicherlich gibt es auch hier irgendwo eine Rechtsprechung, die den Zeitraum eingrenzt.
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Re: Bußgeldverfahren wegen fälliger Hauptuntersuchung

Beitragvon Baloo » So, 20 Mär 2016, 14:39

damit auch mal was fundiertes hier geschrieben wird....

https://www.ace-online.de/der-club/news ... ieren.html

http://www.focus.de/auto/news/ungenutzt ... 70629.html

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Wäre das Auto abgemeldet gewesen, hättest du keinen Bescheid bekommen! Solange das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, hat der Halter sich im den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern, tut er das nicht, kostet es, egal ob es auf privattem oder öffentlichem Gelände steht!
Ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, darf das Farzeug in jeglichem Zustand sein und vor sich "hergammeln", lediglich Naturschutzbestimmungen müssten dann noch eigehalten werden...


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