Jimny und Anhängerkupplung

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Jimny und Anhängerkupplung

Beitragvon mikka » So, 22 Jan 2006, 16:23

Hallo Jimny-Fahrer,
ich habe einen Jimny Cabrio Baujahr 2003 mit abnehmbarer Original-Anhängerkupplung von AL-KO, Modell SZM58A, gekauft (im Zubehörkatalog zum Jimny ist zumindest optisch das gleiche Modell inseriert).
Die Kupplung ist nicht im Fahrzeugschein eingetragen, und ich habe auch leider keine Abnahmebescheinigung eines TÜV o.ä. dafür beim Kauf erhalten. Der Händler sagt, daß dies eine Kupplung mit europäischer Zulassungsnummer wäre und keinerlei Eintrag oder Abnahme erforderlich sei. Lediglich den schriftlichen Nachweis zur europ. Zulassung braucht man, aber diesen hat er leider auch nicht mehr.
Hat irgendjemand auch diese Kupplung am Jimny verbaut und kann mir eine Kopie dieser Bescheinigung (ist evtl. in der Einbauanleitung enthalten) zumailen? Hat der Händler Recht mit seiner Aussage?
Danke für Eure Hilfe!
:shock: :shock:
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Beitragvon offroad4fun » So, 22 Jan 2006, 22:01

hi mikka - und wilkommen hier im forum!

zur hängerkupplung: verrate uns doch mal ob du aus deutschland odr österreich bist ...

lg thomas
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Beitragvon mikka » So, 22 Jan 2006, 22:46

Hi Thomas,
Danke für's Willkommen! Ich komme aus Deutschland. Verbaut Suzuki die gleichen Kupplungen in Deutschland und Österreich?
Grüsse
Michael
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Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 23 Jan 2006, 7:50

hi
warum fährst net einfach mal zum tüv und fragst dort nach?
die können evtl auch im pc schaun obs dafür papiere gibt, und evtl die eintragung vornehmen, kostet dan alles zusammen vieleicht 50 Euro und du bist zumindest versicherungstechnisch auf der sicheren seite.

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Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 23 Jan 2006, 7:52

ahcja
ich denk mal das der verkaufer mist erzählt hat , normalerweise muss in deutschland fast alles eingetragen werden , bei ner AHk wird sogar recht pingelig draufgeschaut ( kabel , unterbodenschutz vorherentfernt usw)
mfg kurt
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Beitragvon offroad4fun » Mo, 23 Jan 2006, 9:13

Ich komme aus Deutschland. Verbaut Suzuki die gleichen Kupplungen in Deutschland und Österreich?

ich denke schon ... meine frage aber deshalb, weils dir wenig bringen wird, wenn ich dir dann die österreichischen bedingungen erzähl :wink:
lg thomas
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Beitragvon bikeralain » Mo, 23 Jan 2006, 12:02

kurt (eljot ) hat geschrieben:ahcja
ich denk mal das der verkaufer mist erzählt hat , normalerweise muss in deutschland fast alles eingetragen werden , bei ner AHk wird sogar recht pingelig draufgeschaut ( kabel , unterbodenschutz vorherentfernt usw)
mfg kurt


[-X Der Verkäufer hatte Recht.

Anbei ein Auszug aus folgender Seite

Informationen zu Recht und Behörden hat geschrieben:Anmeldung Anhängekupplung
Eine Anhängekupplung muss im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen sein.

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung ist nicht notwendig, wenn

-diese Marke und Type bereits im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen ist oder
-der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach EG-Richtlinie 94/20 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde.
Hinweis: Den Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung.

Achtung:
Der Nachweis für die Genehmigung muss von dem Zulassungsbesitzer oder der Zulassungsbesitzerin immer mitgeführt werden.

Eintragung der Anhängevorrichtung in den Typenschein oder in die Einzelgenehmigung

Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung und/oder es liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vor, muss diese durch die zuständige Behörde typengenehmigt werden.

Achtung:
An Fahrzeugen, die nach dem 8. September 1999 genehmigt wurden, dürfen nur EG-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.




Mein Galaxy wurde mit abnehmbarer Anhängervorrichtung ausgeliefert und von der Werkstatt angemeldet. Da ist die Vorrichtung auch nicht mehr eingetragen. Das einzige was in den Papieren eingetragen ist, ist die max. Anhängelast und Stützlast.

Übrigens ist dies ein EU-Recht also für alle Länder der EU gültig.

M.f.G.
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Beitragvon offroad4fun » Mo, 23 Jan 2006, 12:08

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung ist nicht notwendig, wenn

-diese Marke und Type bereits im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen ist oder
-der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach EG-Richtlinie 94/20 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde.
Hinweis: Den Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung.

Achtung:
Der Nachweis für die Genehmigung muss von dem Zulassungsbesitzer oder der Zulassungsbesitzerin immer mitgeführt werden.


... na - das ist ja eh auch gleich mit österreich ... :wink:
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Beitragvon mikka » Mo, 23 Jan 2006, 21:10

Hallo zusammen,
und genau dieser Nachweis für die Genehmigung nach EG-Richtlinie fehlt mir, und leider hat auch der Händler diese nicht. Habe dazu zum AL-KO Service bereits vor 5 Wochen und aktuell am Wochenende über die Homepage eine Mail geschickt, aber leider melden die sich nicht. Spricht auch nicht gerade für den Service.
Ich hatte ja gehofft, hier irgendjemanden zu finden, der auch diese Kupplung verbaut hat, es scheint wie gesagt optisch die aus dem Original-Zubehörkatalog zu sein.
Es wäre echt ärgerlich, nur wegen der fehlenden Papiere/Nachweise eine neue Kupplung zu kaufen und einzubauen.

Grüsse,
Michael
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Beitragvon bikeralain » Mo, 23 Jan 2006, 21:26

Michael aus dem VFF hat geschrieben:Ich antworte mir mal selber:

Habe bei Al-Ko per Email nach den Papieren gefragt. 3 Tage später hatte ich einen Brief im Postkasten mit den Papieren. Der Spaß hat 9 Euro gekostet (muß man dann überweisen), aber ich bin froh das ich die Papiere habe :idea:

Gruß
Michael :wink:


Hier hatte dann wohl jemand mehr Glück! \:D/
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