LKW Zulassung 2007

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Beitragvon Offroad Events » Di, 30 Jan 2007, 15:38

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Beitragvon mini4x4 » Di, 30 Jan 2007, 15:48

muzmuzadi hat geschrieben:
Offroad Events hat geschrieben:Feiertags- und Sonntagsfahrverbote interessieren erst ab 3,5t, Anhänger am Sonntag allerdings JEDEN LKW egal wie leicht oder schwer.


Nicht ganz richtig, ab 7,5 t Zul.GG solo gilt das Verbot

Genauer Wortlaut STVO hier:

http://www.bag.bund.de/cln_001/nn_15637 ... 23_29.html



Wenn du dir schon die Mühe machst, auf Quellen zu verweisen, solltest du sie auch selber gründlich lesen:
Da steht sinngemäß LKW > 7,5 to SOWIE LKW mit Anhängern.
Bei den LKW mit Anhängern wird keine separate Gewichtsgrenze erwähnt, das gilt also auch für den berühmten Postgolf mit LKW-Zulassung!!!!!!
Offroad Events hat also vollkommen Recht mit seiner Aussage.

Andi
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 30 Jan 2007, 17:00

Ich habe das ganz genau gelesen, weil es mich auch dienstlich betrifft:

Der Wortlaut STVO:

3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Etwas weiter unten, gleiche Seite:

Anmerkung:

Entscheidend für die Frage des Sonntagsfahrverbotes ist, bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, immer die Eintragung im Fahrzeugschein unter der Ziffer 1. Ist dort "Lastkraftwagen" oder "LKW" eingetragen, fallen diese Fahrzeuge unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen oder einen Anhänger ziehen.
[/color]
Damit ist es eindeutig: LKW in den Papieren-kein Anhänger an Sonn und Feiertagen.

Es gibt eine Ausnahme, den Minisattel. D.h. Sattelzüge mit einem zul. GG bis 7,49 t (Sprinter etc.) da der Auflieger nicht als Anhänger im Sinne der STVO gesehen wird:

gleiche Seite , Anmerkungen.

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.


Mittlerweile ist die Rechtsprechung soweit, dass Du mit einem sog. Speditionskombi(Transporter bis 2,8 bzw. 3,5 t und PKW Zulassung) und Anhänger im gewerblichen Güterverkehr nicht mehr das Fahrverbot umgehen kannst. Da gibt es auch schon Schwierigkeiten.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 30 Jan 2007, 17:10

[quote="mini4x4
Wenn du dir schon die Mühe machst, auf Quellen zu verweisen, solltest du sie auch selber gründlich lesen:
Da steht sinngemäß LKW > 7,5 to SOWIE LKW mit Anhängern.
[/quote]

Dort steht: Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Damit ist an sich schon eindeutig.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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