Bis 25.05.07 Frontbügel eintragen !!!

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Bis 25.05.07 Frontbügel eintragen !!!

Beitragvon Miniflüsterer » Do, 24 Mai 2007, 10:05

Hallo Leute,

ich habe gestern einen Frontbügel für meinen Samurai bekommen und angebaut.

Heute noch schnell mit dem Teilegutachten zur DEKRA, um das Ganze Eintagen zu lassen.

Nochmal als Info, der 25.05.2007 ist die letzte Möglichkeit zur Eintragung.

Danach verlieren die alten Teilegutachten für Frontbügel ihre Gültigkeit! :!:
Gruß,

Georg
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Beitragvon JOE gs40xf » Do, 24 Mai 2007, 14:46

ABE's bleiben aber für Orginalbügel weiterhin gültig. Hier gilt Besitzstandsrecht

Ich fahr SUZUKI und was ist eure Ausrede?
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Beitragvon muzmuzadi » Do, 24 Mai 2007, 16:10

Genau, aber eine ABE ist kein Teilegutachten.
Also aufpassen was auf den Papieren zu den Teilen ganz genau steht.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Jake » Do, 24 Mai 2007, 17:08

kann man die dinger denn per einzelabnahme noch eintragen lassen oder gar nicht mehr??
Suzuki Santana, 31er Tagom Diablo, 50 mm OME mittelhart, 50mm Bodylift, 120mm lochabstand Schäkel, längere Bremsleitungen, 4,16:1 VTG, Suzuki Swift gti Sitze, hardtop, klarglasscheinwerfer Vitara 8v motor.. fortsetzung folgt :)
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Beitragvon muzmuzadi » Do, 24 Mai 2007, 17:42

Ab 26.05.07 ist es aus und vorbei. Dann gehen nur noch Bügel nach neuer Norm einzutragen.
Also Bügel mit passender ABE bzw. eine ABE besorgen und dann sagen : "War schon dran!"
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon Tschibo » Do, 24 Mai 2007, 20:23

oder wenn man so ein teil selbst baut, einfach so bauen das man eine seilwinde ein oder anbauen kann, originalstoßstangeb weglassen und schon nennt sich das teil SEILWINDENSTOßSTANGE. wenn der tüv prüfer kein unmensch ist dürfte das kein problem sein.
es ist wie immer wenn man dem kind eien anderen namen gibt funktionierts wieder. bei einem normalen rammschutz ist halt wirklich vorbei.
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Beitragvon OGGY » Do, 24 Mai 2007, 22:19

bei mir steht in den papieren nur "mit frontschutzbügel" kein typ oder irgend eine nummer heist das das ich mir jeden bügel dranbauen kann? habe einen der mit um die kotflügelecken geht.
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Beitragvon ohu » Mi, 13 Jun 2007, 13:05

@muzmuzadi:

wie sieht denn die sogenannte "neue Norm" aus, bzw. welche eigenschaften muss ein solcher Bügel erfüllen?
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Beitragvon Quast » Mi, 13 Jun 2007, 13:10

Jap dieselbe Frage hab ich auch!

Bin dabei mir nen Samurai anzuschaffen, aber wenn ich nur noch welche mit eingetragenem Bügel nehmen kann, weil man sie nicht mehr nachrüsten darf, dann wäre es interessant zu wissen was man für Möglichkeiten sonst so hat.

Gruß,

Quast
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 13 Jun 2007, 16:13

Es dürfen keine starren Bügel mehr verwendet werden. D. h. sie müssen bestimmte Anforderungen an die Flexibilität beim Zusammestoß erfüllen. Ich habe aber die Vorschrift dazu jetzt im Internet nicht gefunden.


Bei einem Samu geht da sicher was. Du brauchst eine ABE(kein Teilegutachten!) dazu und sagst dann beim TÜV oder einer Kontrolle: "Der war schon dran." Da es einen Bestandsschutz gibt und alles mit ABE nicht eintragungspflichtig ist bzw. war, sollte es keine Problem geben. Die ABE ist nach wie vor gültig und es weis auch niemand wann der Bügel ans Auto gekommen ist. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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