Anhängelast Vitara

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Anhängelast Vitara

Beitragvon Schacko » Fr, 22 Dez 2017, 4:35

Habe einen 1993 1.6l Vitara Cami mit Anhängerkupplung

Im Fahrzeugschein stehen keine angaben zur gebremsten und ungebremsten Anhängelast.
Bei Bemerkungen steht nur :

m. Anh.-Kuppl. M5052

kann mir da jemand weiterhelfen?
Ist die Anhängerkupplung so überhaupt gültig?

Oder heißt das vielleicht einfach nur: Anhängerkupplung ist eingetragen und die daten stehen irgendwo auf der AHK? (muss morgen mal gucken ob da ein typenschild oder ähnliches dran ist)
Wie lange kann ein Mensch an einem Suzuki schrauben bis er vollkommen Wahnsinnig wird?
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon Möhre » Fr, 22 Dez 2017, 18:52

Mittlerweile sind anhängeekupplungen Eintragung frei

Bei dir ist sie eingetragen nur hatte anscheind keiner Lust das Gewicht mit einzutragen
Das steht auch nicht auf der anhängerkupplung
Da must du im Internet oder so suchen
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon pcasterix » Fr, 22 Dez 2017, 18:57

Moin,

die Anhängelasten stehen bereits bei Neufahrzeugen ohne AHK in den Papieren.

Es soll Sachverständige geben die Anhängelasten austragen wenn die Kupplungshöhe außerhalb der Richtlinie ( insbesondere bei der Eintragung von Höherlegung, Bodylift, größeren Reifen ) liegt oder dies zumindest versuchen.

In einem solchen Fall immer darauf hinweisen dass die Kupplungshöhe bei zulässigem Gesamtgewicht zu messen ist.

Könnte schwierig werden so etwas rückgängig zu machen.

Grüße
Peter
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon Jack » Sa, 23 Dez 2017, 14:02

Falls sich hier kein Vitarafahrer mit der selben AHK meldet:

Ein kooperativer Prüfer müsste über die Prüfnummer an die Daten der AHK kommen.

Zum Thema Kugelkopfhöhe:

Bild

Ich gehe davon aus daß dein Vitara als Geländefahrzeug gilt.
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon Der Jones » Sa, 23 Dez 2017, 14:15

Jack hat geschrieben:
Ich gehe davon aus daß dein Vitara als Geländefahrzeug gilt.


Nein..
Vitara ist M1 und nicht M1G


viewtopic.php?f=1&t=40885&p=372551&hilit=m1g#p372551
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon Jack » Sa, 23 Dez 2017, 14:35

Servus Jones,

das ist ja interessant. Ist denn ein 413er oder ein Samurai dann ein Geländefahrzeug?

92/53/EWG:

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:
- Der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.

Ist zwar off Topic, aber über die "ausreichende Radabdeckung" würde ich dann gerne mal mit dem a.a.S. diskutieren.
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Re: Anhängelast Vitara

Beitragvon Der Jones » Sa, 23 Dez 2017, 14:53

Hab seither nicht mehr weiter geforscht da hier auch kein Interesse bestand, aber ich gehe davon aus dass die suzen M1 sind wenn sie nicht umgeschlüsselt wurden. Hab meine Eintragungen so bekommen.

Hat wohl nicht nur bzgl Radabdeckung Vorteile. Generell sind Eintragungen einfacher weil entsprechende Vorgaben lockerer sind.
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