@ tesari Danke für deine Antwort. Doch steht im Flyer von der Zulassungstelle noch folgendes: Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sach...