Aussage meines TÜV Prüfers: Wenn die Winde die Fahrzeugmaße nicht verändert ist sie, in D, nicht eintragungspflichtig. Steht sie über müssen die veränderten Fahrzeugabmessungen eingetragen werden, FALLS sie über den Maßen im Fzg Schein liegen. Hier ist oftmals Länge von-bis, z.B. Ersatzrad oder ohne...