Hallo, worüber ihr hier schreibt ist keine Abnahme gemäß §21 StVZO, sondern §19.2 i.V.m §21 STVZO. Denn hier geht es um die Eintragungen verschiedener Fahrzeugteile / Baugruppen und nicht um das Fahrzeug im Allgemeinen. Wenn es für diese Teile, in Bezug auf das Fahrzeug, ein Teilegutachten oder eine...