Anhängelast vom Suzuki

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Anhängelast vom Suzuki

Beitragvon Biggi » Mo, 18 Jan 2010, 19:26

[Hallo erst mal,
Frage?
Mein Suzuki hat eine Anhängerlast ungebremst von 500 kg.
Mein Anhänger hat ist ausgelegt bis Höchstgewicht 750 kg.
Darf mein Suzuki den Anhäger ziehen, wenn ich den nur bis
500 Kg belade?
Biggi
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Beitragvon JanSJ419 » Mo, 18 Jan 2010, 19:29

Beim anhänger gilt immer das Tatsächliche gewicht. also ja.
MFG
Jan
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Beitragvon Peter 2 » Mo, 18 Jan 2010, 22:11

Hallo Jan,

Wenn ich das von der Fahrschule noch richtig weiß (ist zwar schon ein wenig her) gilt das zulässige gesamt Gewicht des Anhängers und nicht das tatsächliche.

Gruß

Peter
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Beitragvon Monstersuzi » Mo, 18 Jan 2010, 22:15

Das mein ich auch, das zulässige Gesantgewicht ist das Mass und nicht das tatsächliche Gewicht!
Sonst könnte ja jeder der den normalen B Schein hat nen leeren Autoanhänger rumfahren wenn er will, geht aber nicht!

Gruß Monstersuzi
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 18 Jan 2010, 22:16

Nein, das tatsächliche Gewicht.
In den Papieren steht ja auch Anhängelast ungebremst 500 kg und nicht "nur ungebremste Anhänger mit einem zul GG. von max. 500 kg".
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Bene90 » Mo, 18 Jan 2010, 22:17

Das kommt ganz auf deinen Führerschein an

Mit B zählt das zulässige Gesamtgewicht

Mit BE zählt das tatsächliche Gewicht

So ist da zumindest bei gebremsten Anhänger ob das bei ungebremsten auch so ist weiß ich nicht!
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 18 Jan 2010, 22:19

Monstersuzi hat geschrieben:Sonst könnte ja jeder der den normalen B Schein hat nen leeren Autoanhänger rumfahren wenn er will, geht aber nicht!


Hier geht es nicht um den Führerschein, dann wäre es richtig:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).


Sondern um Anhängelasten.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon michi m. » Mo, 18 Jan 2010, 22:31

Mit Führerschein B:
Hier zählt das Höchstzulässige Gesamtgewicht, das in den Papieren steht.
Egal, ob der Hänger gebremst oder ungebremst ist.
Egal ob der Hänger leer oder voll beladen ist.

Mit Führerschein E zu B:
Hier zählt das tatsächliche Gewicht.

Genauso ist es.

:-D


Im Fall des Threastellers Biggi ist es tatsächlich also so, dass sie den Hänger mit Führerschein B nicht ziehen darf.
Sehr wohl aber, wenn sie im Besitz des Scheins E zu B ist.

Michi
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Beitragvon Monstersuzi » Mo, 18 Jan 2010, 22:35

Hab ich im endeffekt ja auch gechrieben.... (nur nich ganz so ausführlich) :oops: :lol:
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Beitragvon Offroad Events » Mo, 18 Jan 2010, 22:42

@michi
Wir sprechen hier von Deutschland !

Führerscheinrechtlich darfst du mit dem Kinderführerschein (Kl. B) Fahrzeuge bis zu 3,5t zGG führen, DAZU noch Anhänger bis zum max zGG von 750kg, ODER die Kombination von Fahrzeug und Anhänger mit einem gesamten zGG von 3,5t WENN das zGG des Anhängers kleiner oder gleich dem LEERgewicht des Zugfahrzeugs ist.
Mit der Erweiterung E darfst du 3,5t Zugfahrzeug plus Anhänger ziehen.

Zur Anhängelast am Fahrzeug (ohne führerscheinrechtliche Rechtfertigung):
Die angegebenen zul. Anhängelasten des Zugfahrzeugs beziehen sich immer auf das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers, so darfst du z.B. einen gebremsten Anhänger mit 3,5t zGG hinter eine Suze mit 1300kg gebremster Anhängerlast hängen wenn der Anhänger mit Ladung zu diesem Zeitpunkt max 1300kg wiegt. Für ungebremste gilt dasselbe, nur eben bis max 500kg hinter der Suze.
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