Mein Käfig

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Beitragvon dani » Mo, 30 Aug 2010, 20:22

halt halt der B-Bügel muss aus einem Stück sein für DGM hab eben nochmal das Reglement studiert... hinten die abstützung ist ne platte die geschweißt ist, da wüsste ich aber nichts dass die 100cm3 haben muss
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Beitragvon BeniMog » Mo, 30 Aug 2010, 21:35

hier mal der Auszug aus den regeln !

B-Bügel: mindestens 45 x 2,5mm oder 50 x 2,0mm
Alle weiteren Bügel und Streben: mindestens 38 x 2,5mm oder 40 x 2,0mm
3.2.11.3.6 Der B-Bügel muss aus einem Stück geformt sein. Der Radius der Bögen muss mindestens dem dreifachen Rohrdurchmesser entsprechen.
3.2.11.4.1 Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte, die eine Mindestfläche von min. 100cm² haben muss, verstärkt werden. Die Stahlplatte muss an der Karosserie verschraubt oder verschweißt sein. Beim Verschrauben muss mit einer ebenfalls 100cm ² großen Gegenplatte gearbeitet werden. Die Platte muss mit mindestens 4 Schrauben der Größe M8, mindestens ISO Norm 8.8, durch die Karosserie verschraubt sein.
Zeichnung einer Bodenplattenkonstruktion im Anhang.
3.2.11.4.2 Bei Fahrzeugen mit Kunststoffkarosserie muss der Bügel / Käfig am Rahmen befestigt werden.
3.2.11.5 In den Klassen S, M, PM und P muß die Fläche zwischen A- und B-Bügel (Fahrgastzelle, gedacht als „Dach“) muß mit einer Stahlplatte mit min. 2 mm oder einer Aluminiumplatte mit min. 3 mm Stärke abgedeckt werden. Diese muss an min. 6 Punkten verschraubt (Größe M8, ISO Norm 8.8) oder verschweißt sein (mindestens sechs Schweißnähte á 5cm). Diese Punkte müssen wie folgt aufgeteilt sein: je Ecke einer und mittig der beiden längsten Seite.
Zeichnung im Anhang
3.2.11.6 Ãœbergangsregelung::
Bügel und Käfige, die in ihrer Form dem Reglement von 2009 entsprechen, können bis zum 31.12.2014 verwendet
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Beitragvon BeniMog » Mo, 30 Aug 2010, 21:39

Dani hast du die Rohre hinten einfach auf die Seitenteile oben drauf geschweißt :( :(
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Beitragvon dani » Mo, 30 Aug 2010, 21:41

ok das heißt ich muss nur die hinteren platten größer machen sonst passt alles bei mir 8) scheiße da hab ich irgendwelche kleinen platten reingebruzzelt aber bis ich vom fun cup in standard wechsel ist das eh scho wieder anders!!! dann muss ich wahrscheinlich eh mehr ändern
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Beitragvon BeniMog » Mo, 30 Aug 2010, 21:54

Hast du halt doppelte arbeit!#
ich würde auch nie einen außen bauen!
Du bist seitlich im kompletten bereich der Türen nicht besonderst geschützt!
Ich werde in den nächsten auch noch eine Strebe einschweißen die schräg vom a zum b Pfosten! geht da die originalen Türen sich auch gut verformen!!
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Beitragvon dani » Mo, 30 Aug 2010, 22:12

werde die platte hinten größer machen und das Eck von innen verstärken
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Beitragvon Norbert » Di, 31 Aug 2010, 22:13

BeniMog hat geschrieben:....
3.2.11.4.1 Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte, die eine Mindestfläche von min. 100cm² haben muss, verstärkt werden. ...


Hallo Benimog,

ich habe eine Frage dazu (off-topic):
Beim Reglement sind überall Angaben wie "Min. 100cm²". Bei der Stahlplatte zur Befestigung des Käfigs an der Karosse steht aber nur "3mm". Bin ich mit meinen 6mm-Platten regelwidrig?

Kannst Du mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus + viele Grüße,

Norbert
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Beitragvon BeniMog » Mi, 01 Sep 2010, 18:43

Die platte muss 3mm dick sein so fasse ich das auf!
aber am besten mal im VDGV Forum nachfragen damit ich dir nichts falsches sage
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Beitragvon Hoizfux » Mi, 01 Sep 2010, 18:44

ja aber dicker is doch massiver?
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Beitragvon BeniMog » Mi, 01 Sep 2010, 19:10

Ja dicker macht auch sicher nichts nur dünner darf nicht sein!
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