hier mal der Auszug aus den regeln !
B-Bügel: mindestens 45 x 2,5mm oder 50 x 2,0mm
Alle weiteren Bügel und Streben: mindestens 38 x 2,5mm oder 40 x 2,0mm
3.2.11.3.6 Der B-Bügel muss aus einem Stück geformt sein. Der Radius der Bögen muss mindestens dem dreifachen Rohrdurchmesser entsprechen.
3.2.11.4.1 Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte, die eine Mindestfläche von min. 100cm² haben muss, verstärkt werden. Die Stahlplatte muss an der Karosserie verschraubt oder verschweißt sein. Beim Verschrauben muss mit einer ebenfalls 100cm ² großen Gegenplatte gearbeitet werden. Die Platte muss mit mindestens 4 Schrauben der Größe M8, mindestens ISO Norm 8.8, durch die Karosserie verschraubt sein.
Zeichnung einer Bodenplattenkonstruktion im Anhang.
3.2.11.4.2 Bei Fahrzeugen mit Kunststoffkarosserie muss der Bügel / Käfig am Rahmen befestigt werden.
3.2.11.5 In den Klassen S, M, PM und P muß die Fläche zwischen A- und B-Bügel (Fahrgastzelle, gedacht als „Dach“) muß mit einer Stahlplatte mit min. 2 mm oder einer Aluminiumplatte mit min. 3 mm Stärke abgedeckt werden. Diese muss an min. 6 Punkten verschraubt (Größe M8, ISO Norm 8.
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oder verschweißt sein (mindestens sechs Schweißnähte á 5cm). Diese Punkte müssen wie folgt aufgeteilt sein: je Ecke einer und mittig der beiden längsten Seite.
Zeichnung im Anhang
3.2.11.6 Ãœbergangsregelung::
Bügel und Käfige, die in ihrer Form dem Reglement von 2009 entsprechen, können bis zum 31.12.2014 verwendet