

Offroad Events hat geschrieben:Als ich meinen Führerschein gemacht habe waren die meisten User hier noch nichtmal geborenund max im Kindergarten als ich die Kl.2 gemacht hab.
traildriver hat geschrieben:Ah dann bist du ja hier der Forumsmethusalem!
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
Offroad Events hat geschrieben:Das mag ja in Schluchtistan so sein, in
Informationen zur Führerscheinklasse B
Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
* Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg (inkl. Leichter Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen einschließlich Lenker
* Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
* Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein
* Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750kg
* Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg betragen.
Wer noch schwerere Anhänger transportieren möchte, sollte mit geringem Mehraufwand den ‚E zu B’ Führerschein erwerben. Mit diesem dürfen im Prinzip jegliche Anhänger wie Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden.
Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.
Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden.
Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
* 1. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 2-4 Monate nach der Prüfung
* Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung
* 2. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 6-12 Monate nach der Prüfung; min. 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
muzmuzadi hat geschrieben:Offroad Events hat geschrieben:Das mag ja in Schluchtistan so sein, in
ist auch so:Informationen zur Führerscheinklasse B
Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
* Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg (inkl. Leichter Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen einschließlich Lenker
* Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
* Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein
* Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750kg
* Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg betragen.
Wer noch schwerere Anhänger transportieren möchte, sollte mit geringem Mehraufwand den ‚E zu B’ Führerschein erwerben. Mit diesem dürfen im Prinzip jegliche Anhänger wie Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden.
Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.
Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden.
Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
* 1. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 2-4 Monate nach der Prüfung
* Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung
* 2. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 6-12 Monate nach der Prüfung; min. 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt
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