Anhängelast vom Suzuki

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Beitragvon traildriver » Di, 19 Jan 2010, 20:10

Komisch bei uns hieß das 1,2 oder Klasse 3 dies A,B,C,D,E usw gabs da noch gar nicht :twisted: ! Vorteil für uns "alte Säcke"! :twisted: Doch 1B gab es mal für die 80er Moppeds ! :D
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Beitragvon Offroad Events » Di, 19 Jan 2010, 20:13

Als ich meinen Führerschein gemacht habe waren die meisten User hier noch nichtmal geboren :lol: und max im Kindergarten als ich die Kl.2 gemacht hab.
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Beitragvon Dani88 » Di, 19 Jan 2010, 20:15

Die älteren durften ja bis 7,5t mit dem normalen Pkw schein fahren. Oder?
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Beitragvon Offroad Events » Di, 19 Jan 2010, 20:36

Richtig ! Klasse 3 ging bis 7,5t plus Anhänger. In der Praxis kamen bei der Kombination bis zu 18t raus, allerdings mit der Einschränkung der Achsenzahl beim Anhänger. Max 1 Achse (wobei Doppelchsen mit Achsabstand bis 1,2m als eine Achse zählen).
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Beitragvon traildriver » Di, 19 Jan 2010, 21:03

Offroad Events hat geschrieben:Als ich meinen Führerschein gemacht habe waren die meisten User hier noch nichtmal geboren :lol: und max im Kindergarten als ich die Kl.2 gemacht hab.


Ah dann bist du ja hier der Forumsmethusalem! :twisted:
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Beitragvon Dani88 » Di, 19 Jan 2010, 21:40

Aha und jetzt gibts die blöden Buchstaben wo sich niemand mehr auskennt. Da ists am besten man hat Lkw und dann hat man ruhe. Ausser das man den alle 5 Jahre verlängern muss.
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 19 Jan 2010, 22:01

traildriver hat geschrieben:Ah dann bist du ja hier der Forumsmethusalem! :twisted:


Da müßten ihn als kleines Kind noch die Saurier gebissen haben. :wink: :lol:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 19 Jan 2010, 22:07

Offroad Events hat geschrieben:Das mag ja in Schluchtistan so sein, in


ist auch so:
Informationen zur Führerscheinklasse B

Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

* Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg (inkl. Leichter Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen einschließlich Lenker
* Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
* Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein
* Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750kg
* Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg betragen.

Wer noch schwerere Anhänger transportieren möchte, sollte mit geringem Mehraufwand den ‚E zu B’ Führerschein erwerben. Mit diesem dürfen im Prinzip jegliche Anhänger wie Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden.

Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.

Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden.

Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:

* 1. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 2-4 Monate nach der Prüfung
* Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung
* 2. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 6-12 Monate nach der Prüfung; min. 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon michi m. » Di, 19 Jan 2010, 23:07

muzmuzadi hat geschrieben:
Offroad Events hat geschrieben:Das mag ja in Schluchtistan so sein, in


ist auch so:
Informationen zur Führerscheinklasse B

Mit bereits 17 Jahren kann zunächst die Lenkberechtigung der Klasse B (‚L17’) erworben werden. Mit 18 Jahren wird der herkömmliche B-Führerschein erworben. Im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

* Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg (inkl. Leichter Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen einschließlich Lenker
* Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
* Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein
* Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750kg
* Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg betragen.

Wer noch schwerere Anhänger transportieren möchte, sollte mit geringem Mehraufwand den ‚E zu B’ Führerschein erwerben. Mit diesem dürfen im Prinzip jegliche Anhänger wie Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden.

Die Theorie der Führerscheinklasse B besteht aus 32 Unterrichtseinheiten, die sich aus 26 allgemeinen und 6 klassenspezifischen Themen zusammensetzt. Wer zusätzlich zu Klasse B noch Klasse A erwirbt, bekommt den allgemeinen Teil für beide Führerscheinklassen angerechnet.

Die Praxis besteht aus min. 18 Fahrstunden. Diese setzen sich aus der Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und einer Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung. Dazu muss ebenfalls ein sechsstündiger Erste Hilfe Kurs absolviert werden. Der Prüfungsantritt muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, da sonst die Ausbildung zu wiederholen ist. Die praktische Prüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden.

Seit dem 01.01.2003 muss nach der praktischen Prüfung die Mehrphasenausbildung absolviert werden:

* 1. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 2-4 Monate nach der Prüfung
* Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Fahrsicherheitszentrum (ein Tag) zw. 3-9 Monate nach der Prüfung
* 2. Perfektionsfahrt (2x50min) zw. 6-12 Monate nach der Prüfung; min. 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt


Ich kann dir sagen, dass ich das nicht glaube, sondern dass ich das weiss.
Ja, 750 kg darf man ungebremst mit B-Schein ziehen.
Aber nur dann, wenn auch das Zugfahrzeug diese 750kg eingetragen hat.
Im Fall hier sind aber nur 500kg eingetragen.
Und damit darf der 750kg Anhänger nicht mehr gezogen werden.
Jetzt verstanden? :-D
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http://www.firma-moro.at.
michi m.
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Beitragvon Peter 2 » Di, 19 Jan 2010, 23:33

Hallo Ihr Schluchties :lol:

Was zum T.. ist eine "Perfektionsfahrt" ?
ist das das selbe wie eine Praktische Führerschein prüfung oder was?


Gruß

Peter
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